Sportwagen gegen Erbverzicht – wenn ein „Deal" sittenwidrig ist
OLG Hamm: Vater nutzte Unerfahrenheit seines 18-jährigen Sohnes aus – Erbverzicht nichtig „Erbe komplett weg, dafür vielleicht irgendwann ein gebrauchter Sportwagen – das ist kein fairer Deal, das ist sittenwidrig." Kernaussage des OLG Hamm, Urt. v. 08.11.2016, Az. 10 U 36/15 Wer sein Erbe frühzeitig regeln will, greift oft zum Erbverzichtsvertrag: Ein künftiger Erbe verzichtet auf sein Erbrecht und erhält dafür eine Abfindung. Solche Vereinbarungen müssen beim Notar beurkundet werden und sind grundsätzlich zulässig. Doch was passiert, wenn die Abfindung mehr Schein als Sein ist? Ein spektakulärer Fall aus Hamm zeigt: Auch ein notarieller Vertrag schützt nicht vor Sittenwidrigkeit. Der Fall: Sportwagen als Lockmittel Ein wohlhabender Zahnarzt hatte sich von seiner Frau scheiden lassen. Der gemeinsame Sohn wuchs zunächst bei der Mutter auf, zog dann aber zum Vater, um eine Ausbildung zum Zahntechniker zu beginnen. In dieser...