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Rechtsschutzversicherung: Kein Freifahrtschein für aussichtslose Klagen

Rechtsschutzversicherung: Was Sie jetzt wissen müssen Rechtsblog · Aktuelles Urteil Rechtsschutzversicherung: Kein Freifahrtschein für aussichtslose Klagen Der Bundesgerichtshof stärkt die Beratungspflichten des Anwalts – und was das für Sie als Versicherter bedeutet. BGH · IX. Zivilsenat März 2026 Anwaltshaftung Viele Menschen glauben: Wenn ich eine Rechtsschutzversicherung habe, kann ich getrost klagen – im schlimmsten Fall zahlt ja die Versicherung. Der Bundesgerichtshof hat jetzt klargestellt, dass diese Denkweise gefährlich zu kurz greift. Und zwar nicht nur für Anwälte, sondern mittelbar auch für Sie als Mandant. Was hat der BGH entschieden? In einem aktuellen Urteil aus März 2026 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine grundlegende Frage geklärt: Ändert sich die Pflicht eines Anwalts, Sie über die Erfolgsaussichten einer Klage klar und ehrlich aufzuklären, wenn Sie rechtsschutzversichert s...

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Irrtümer im Familienrecht - Automatische Scheidung nach 3 Jahren ?

Eine Serie über hartnäckige Missverständnisse rund um Ehe, Trennung und Scheidung — diesmal: die Legende von der automatischen Scheidung nach drei Jahren. Der Irrtum „Nach drei Jahren Trennung wird man automatisch geschieden." Dieser Irrtum ist weit verbreitet — und besonders hartnäckig, weil er einen wahren Kern hat, den viele zu weit dehnen. Die Dreijahresfrist existiert tatsächlich im Gesetz. Aber sie führt nicht zur automatischen Scheidung. Sie führt zu gar nichts, solange niemand einen Antrag stellt. Was das Gesetz tatsächlich sagt Eine Ehe wird in Deutschland ausschließlich durch gerichtliches Urteil geschieden — und nur auf Antrag (§ 1564 Satz 1 BGB). Es gibt keine automatische Auflösung der Ehe durch Zeitablauf, kein Erlöschen durch Untätigkeit, kein „stillschweigendes Ende". Ohne Scheidungsantrag bleibt die Ehe bestehen — unabhängig davon, wie lange die Ehegatten bereits getrennt leben. Voraussetzung für die Scheidung ist das Scheitern der Ehe (§ 1...

Volkstümliche Irrtümer im Familienrecht, heute: Gemeinsame Schulden in der Ehe

Eine Serie über hartnäckige Missverständnisse rund um Ehe, Trennung und Scheidung — diesmal: die Frage der Haftung für Schulden des Ehepartners. Der Irrtum „Wenn wir keine Gütertrennung vereinbart haben, hafte ich für die Schulden meines Ehepartners."   Der Klassiker unter den familienrechtlichen Irrtümern — oft erklärt, und dennoch in der Bevölkerung hartnäckig verbreitet. Die Vorstellung, ohne ausdrückliche Gütertrennung für alle Schulden des anderen Ehegatten einzustehen, hält sich erstaunlich beständig. Sie ist falsch.   Was das Gesetz tatsächlich sagt Der gesetzliche Güterstand in Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft — nicht etwa eine Vermögensgemeinschaft. Der Unterschied ist entscheidend: § 1363 Abs. 2 Satz 1 BGB stellt klar, dass das Vermögen des einen Ehegatten und das Vermögen des anderen nicht gemeinschaftliches Vermögen werden. Jeder behält sein eigenes Vermögen. Ergänzend bestimmt § 1364 Hs. 1 BGB, dass jeder Ehegatte sein Vermögen selbständi...

Zutrittsverweigerung bei Beweisaufnahme

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Was passiert, wenn eine Partei oder ein Dritter dem Gegner den Zutritt zur Beweisaufnahme verweigert? Ein Überblick zu § 357 ZPO — mit praktischen Konsequenzen für den Zivilprozess.   Grundsatz: Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme § 357 ZPO gewährleistet, dass beide Parteien — und ihre Prozessbevollmächtigten — bei der Beweisaufnahme durch das Gericht anwesend sein dürfen. Dieser Grundsatz der Parteiöffentlichkeit ist ein zentrales Element des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess. Er sichert die Möglichkeit, die Beweisaufnahme zu beobachten, Fragen zu stellen und auf das Ergebnis Einfluss zu nehmen. Besondere praktische Bedeutung erlangt § 357 ZPO bei der Augenscheinseinnahme — also wenn das Gericht sich durch unmittelbaren Augenschein, etwa in einer Wohnung oder auf einem Grundstück, ein Bild von den tatsächlichen Verhältnissen verschaffen soll. Verhinderung durch eine Partei: Beweisaufnahme entfällt Verbietet eine Partei bei einer Augenscheinseinnahme durch das Ger...

Was tun nach einer Kündigung? – Wichtige Schritte und Fristen für Arbeitnehmer

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Leitfaden für den richtigen Umgang mit der Kündigung — Klagefristen, Abfindung und Kosten vor dem Arbeitsgericht.   Der Erhalt einer Kündigung ist für viele erst einmal Arbeitnehmer ein Schock. Unsicherheit, Ärger und viele offene Fragen bestimmen oft die ersten Stunden und Tage. Wer jetzt einen kühlen Kopf bewahrt und die richtigen Schritte einleitet, kann seine Rechte wahren — sei es auf eine Abfindung oder eine mögliche Wiedereinstellung.   ⚠ Die wichtigste Frist: Drei Wochen ab Zugang der Kündigung.   Wer die Kündigung angreifen will, muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen . Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam — auch wenn sie es rechtlich nicht gewesen wäre.    Die wichtigsten Schritte im Überblick 1 Datum des Zugangs notieren — Briefumschlag aufheben Das Datum des Erhalts ist für alle weiteren Fristen entscheidend. Heben Sie den Briefumschlag a...

Sie haben eine Ladung von der Polizei zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?

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Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft, sobald ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht — häufig ausgelöst durch eine Strafanzeige. Im Ermittlungsverfahren muss dem Beschuldigten (m/w/d) Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, Zeugen sind anzuhören. Es wird be- und entlastend ermittelt — in der Praxis leider oft mit dem Schwerpunkt auf belastenden Umständen. ⚠ Das Wichtigste vorab: Bitte nicht selbst antworten. Egal wie sehr Sie den Sachverhalt richtigstellen wollen — versuchen Sie es nicht auf eigene Faust. Jede eigene Äußerung kann Ihnen schaden und erschwert die Verteidigung fast immer. Für entlastenden Vortrag ist später noch ausreichend Zeit. So läuft das Verfahren ab 1 Sie erhalten Post von der Polizei Sie bekommen einen Anhörungsbogen oder eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung. Senden Sie mir dieses Schreiben zu — ich entnehme daraus das Aktenzeichen und den zuständigen Sachbearbeiter. 2 Ich zeige Ihre Vert...