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Amtsgericht Zossen (to be continued)

Der Mandant wurde im Sep 2008 freigesprochen. Es war ein Verfahren, dass sich über Jahre hinzog. Die Anklage ist immerhin schon aus Feb. 2007. Meine Gebühren bekomme ich(wegen des Freispruchs) aus der Staatskasse. - Soweit so gut ! Ich bin ja ein (gezwungenermaßen) geduldiger Mensch. Weil ich ja bereits seit Anfrang 2007 mit meiner Leistung in Vorleistung liege......habe ich dann mal rasch abgerechnet. Mein Kostenfestsetzungsantrag stammt vom 30. Sep 2008.....

Am 15. Dez 2008 fragte ich erstmals nach (oh wie ungeduldig), wann ich denn hier mal mit der Vergütung rechnen könne. Darauf bekam ich die lapidare Antwort (die natürlich jeder bekommt, der nach 3 Monaten mal nach seinem Geld fragt), dass "Rückstände können zur Zeit nach und nach abgearbeitet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis." Klar doch - ich bin (siehe oben) ja geduldig und warte. Im April 2009 fragte ich erneut nach, wie weit denn die "Nach-und-Nach-Rückstandsabarbeitung" gediegen ist.

Das brachte mir (unter dem 24. April 2009) ein klares "Die Akte wurde heute dem Bezirksrevisor zur Stellungnahme vorlgelegt". Wieso erst heute ?????? und was kümmert mich der Bezirksrevisor ???? Inzwischen ist ja "erst" ein halbes Jahr rum !
Außerdem solle ich die Seitenzahl erklären ???? Hä ??? Die Akte ist doch durchnummeriert. Ich habe korrekt abgerechnet.

Frag ich doch glatt am 04. Juni 09 (telefonischen Nachfragen nicht mitgerechnet) wieder an, wie es denn mal so aussehe. Endlich die (nicht unerwartete) Antwort, die Akte sei noch beim Bezieksrevisor mit dem süffisanten Zusatz "Sobald die Akte beim Amtsgericht ist, wird Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet." (Schreiben vom 04. Juni - also Antwort vom selben Tage !!! Wow - das nenne ich mal "schnellstmöglich")

Am 20. Juli eine (wie sollte es anders sein Zwischen-) Nachricht. Man habe die Akten angefordert um die Kopierkosten zu überprüfen. Fehlte nur das Wort "schnellstmöglich". Hätte doch irgendwie hierhingepaßt....

So - nun haben wir Oktober 09 und es tut sich nix. Is das nicht toll ?

Das Gericht kommt m.E. seinen verfassungsmäßigen Verpflichtungen nicht nach, denn es gilt auch hier der Grundsatz „Justitiae dilatio est quaedam negatio“ (Hinauszögern der Rechtsgewährung ist eine Art sie zu verweigern).

Habe soeben versicht die Kostenbeamte (Frau L) telefonisch zuerreichen. Wollte nur mal nachfragen, ob Sie auch schon mal 2 Jahre auf Ihr Gehalt warten mußte..... aber nee - falsch gedacht - in Zossen ist doch heute Mittwoch - und Mittwoch ist dort sowas wie ein kleines Wochenende. Keiner geht ran.


Super Danke !
Sport frei !


Also - nun haben wir den 03. Nov und es hat sich nix getan. Telefonische Nachfrage - nicht möglich. Unter der angegebenen Apperat-Nummer nimmt keiner ab. Wirklich toll.
Ich droh nun nochmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde an (das hat in anderen Fällen machmal Wirkung gezeigt).... aber dann hab ich die Nase wirklich voll.

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