Alltag in der Kanzlei - Honorarfragen
Wir Rechtsanwälte haben eine nicht-anfassbare und zudem noch hoch erklärungsbedürftige Dienstleistung zu verkaufen. Deshalb haben wir es nicht so leicht wie z.B. ein Klempner dessen Werklohn der Küchenbenutzer gern zahlt, sobald er die reparierte Spüle wieder benutzen kann! Oder der Bäcker, dem man ohne Zögern (Nachzudenken) die 95 Cent für das duftende Brötchen gibt, selbst wenn er ein alter (guter) Bekannter ist. „Freunde“ bzw. Freunde zu vertreten ist (auch) wegen der Honorarfrage immer ein heikles Geschäft: der Familienrechtler vertritt private Bekannte (bei mir meist Sportkameraden), der Strafverteidiger verteidigt politische Freunde (oder auch wieder Sportskameraden) und der Arbeitsrechtler begleitet seinen Nachbarn (oder Freunde der Freunde) und so fort. Doch hier gilt (für mich) ganz besondere Vorsicht: Honorarverzicht und Honorarreduktion sind blutsverwandt mit Haftungsfragen, Kanzlei-Image und Familienfrieden (daheim). .....muss ich immer mal wieder erwähnen...... aus