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Es werden Posts vom Dezember 18, 2022 angezeigt.

Alltag in der Kanzlei - Honorarfragen

Wir Rechtsanwälte haben eine nicht-anfassbare und zudem noch hoch erklärungsbedürftige Dienstleistung zu verkaufen. Deshalb haben wir es nicht so leicht wie z.B. ein Klempner dessen Werklohn der Küchenbenutzer gern zahlt, sobald er die reparierte Spüle wieder benutzen kann! Oder der Bäcker, dem man ohne Zögern (Nachzudenken) die 95 Cent für das duftende Brötchen gibt, selbst wenn er ein alter (guter) Bekannter ist. „Freunde“ bzw. Freunde zu vertreten ist (auch) wegen der Honorarfrage immer ein heikles Geschäft: der Familienrechtler vertritt private Bekannte (bei mir meist Sportkameraden), der Strafverteidiger verteidigt politische Freunde (oder auch wieder Sportskameraden) und der Arbeitsrechtler begleitet seinen Nachbarn (oder Freunde der Freunde) und so fort. Doch hier gilt (für mich) ganz besondere Vorsicht: Honorarverzicht und Honorarreduktion sind blutsverwandt mit Haftungsfragen, Kanzlei-Image und Familienfrieden (daheim). .....muss ich immer mal wieder erwähnen...... aus

Keine Bankgebühren für Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Das Errechnen der Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung im Fall der vorzeitigen Rückführung eines Darlehens gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten einer Bank gegenüber Verbrauchern. Die Bank darf dafür kein gesondertes Entgelt verlangen. Das hat das OLG Frankfurt entschieden und eine Bank verurteilt, die Verwendung einer entsprechenden Gebührenklausel zu unterlassen. Details können Sie bei Haufe hier nachlesen, oder Sie fragen jemanden der sich damit auskennt. Fth | 21. Dez 2022 | Zu Recht !!

Rentennähe als Kriterium bei Kündigung

Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist eine „Sozialauswahl“ durchzuführen. Bei der Gewichtung des Lebensalters kann hierbei zu Lasten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, dass er bereits eine Rente abschlagsfrei bezieht oder er sie „rentennah“ innerhalb von zwei Jahren nach dem voraussichtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses beziehen kann. Das hat das BAG kürzlich entschieden ( BAG, Urt. v. 08.12.2022 - 6 AZR 31/22) . Details können Sie hier nachlesen oder Sie fragen gleich jemanden, der sich damit auskennt. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten sind mein Alltagsgeschäft, seit 1996. Fth | 20. Dez 2022 | Zu Recht !!

Die Scheidung kostet also überall dasselbe !

Eine Scheidung kostet bei allen Gerichten und bei allen Anwälten (mindestens) das gleiche, egal, ob sie "einvernehmlich" oder "online" ist. Hiesige Gerichte (Zossen, Potsdam, Berlin) setzen auch dann nicht die gesetzlich vorgegebenen Streitwerte herab, wenn die Scheidung "einvernehmlich" ist. Lassen Sie sich also nichts vorgaukeln..... Scheidungsanwälte unterscheiden sich NUR durch ihre Leistung, nicht durch ihren Preis. Nun ja - nach oben hin schon, denn durch Honorarvereinbarungen (sog. Vergütungsvereinbarungen) können von den gesetzlich (RVG) festgelegten Regeln nach oben hin abweichen - wohl gemerkt: NUR nach OBEN. Mit einer Online-Scheidung bei einem Anwalt, der nicht an Ihrem Wohnort oder Gerichtsort sitzt, haben Sie also keinerlei Kostenvorteile. Wenn Sie darauf verzichten möchten, mich wegen Ihrer Scheidung aufzusuchen, können Sie auch mit mir ausschließlich per E-Mail korrespondieren - Kosten sparen aber nicht Sie, sondern ich. (Höchstens vielleic