Sie haben eine Ladung von der Polizeit zur Vernehmung erhalten? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab?
Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft bei einem sogenannten Anfangsverdacht einer Straftat. In dem Ermittlungsverfahren muss der Beschuldigte Gelegenheit bekommen, sich zur Sache zu äußern. Zeugen sind zu anzuhören. Kurz: Es wird be- und entlastend ermittelt. Ich zeige Ihre Verteidigung an und teile der Polizei mit, dass Sie den angesetzten Vernehmungstermin nicht wahrnehmen werden (bzw. falls leidglich eine schriftliche Anhörung erfolgen soll, dass zunächst keine Antwort erfolgen wird) und bitte darum, die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Mein Erstschreiben „blockiert“ also den Kontakt der Polizei zum Mandanten. Die Polizei muss dann die Akte an die St aatsanwaltschaft weiterleiten (sie ist Herrin im Ermittlungsverfahren) und diese erteilt mir sodann Akteneinsicht. Sobald mir die Akten vorliegen, treffe ich den Mandanten und bespreche den Inhalt der Ermittlungen und wir besprechen die weitere Vorgehensweise sowie das Kostenr...