....es gehört zur Tätigkeit eines Lehrers einfach dazu, dass auch mal Klassenfahrten durchgeführt werden. Eine gesonderte Vergütung steht dem Lehrpersonal dafür nicht zu, entschied jedenfalls kürzlich der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg (Beschl. v. 28.01.2020, Az. 4 S 2891/19). Details können Sie bei LTO nachlesen, oder Sie fragen gleich jemanden, der sich damit auskennt.
“Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich.” Wilhelm Busch