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Es werden Posts vom November 15, 2009 angezeigt.

OLG Düsseldorf zu Banken-AGB: Schätz- oder Besichtigungsgebühr bei Kreditvergabe an Privatkunden unzulässig

zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2009 - I-6 U 17/09 Banken dürfen bei der Kreditvergabe an Privatkunden in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Schätz- oder Besichtigungsgebühr erheben. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit jetzt mitgeteiltem Urteil vom 05.11.2009 entschieden. Eine solche Klausel sei wegen unangemessener Kundenbenachteiligung gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, da die Schätzung und Besichtigung des Beleihungsobjekts ausschließlich im Interesse der Bank erfolge und es damit an einer vertraglichen Gegenleistung der Bank fehle (Az.: I-6 U 17/09). Sachverhalt Die beklagte Bank schloss im Jahr 2005 mit einem Ehepaar aus Meerbusch einen Darlehensvertrag. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank sahen dabei eine «Schätzgebühr/Besichtigungsgebühr» für die Wertermittlung von Beleihungsobjekten in Höhe von 260 Euro vor. Die Verbraucherzentrale klagte deshalb vor dem Landgericht Düsseldorf mit dem Ziel, der Bank die Verwendung der Klausel zu untersagen...