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Es werden Posts vom April 21, 2013 angezeigt.

Rechtsschutzversicherer übernehmen nun Kosten einer Mediation

Die meisten Rechtsschutzversicherer übernehmen nun die Kosten für eine Mediation. Man sollte sich jedoch zunächst von einem Anwalt beraten lassen, bevor man eine von der Rechtsschutzversicherung angebotene Mediation annimmt, empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Mediator oder die Mediatorin müssen frei gewählt werden können. Stiftung Warentest hat jedoch herausgefunden, dass viele Versicherer festlegen, dass sie den Mediator bestimmen, wenn sie die Kosten übernehmen. Dagegen kann man sich selbstverständlich wehren und einen Mediator der freien Wahl bestimmen.

BGH: Rechtsbeugungsvorwurf an Richter und Staatsanwalt

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Entschuldung auf Beratungshilfeschein ?ent-schuldigung.de

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