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Es werden Posts vom März 16, 2014 angezeigt.

#Happy - Jura Style (Pharrell Williams 24h of Happy) - YouTube

Wenn Juristen lange Weile haben: #Happy - Jura Style (Pharrell Williams 24h of Happy) - YouTube ...und damit verabschieden wir uns ins (hoffentlich regenfreie) Wochenende....

Da hat ein Kollege genau die gleichen Einwände gegen das Hoeneß-Urteil (nur viel ausführlicher und besser formuliert)....

Uli Hoeneß: Verzicht auf Revision beendet Prozess schnell - SPIEGEL ONLINE

Steuer-Uli.....das stinkt doch zum Himmel

Angeblich soll es ja keine Verfahrensabsprache (= Deal) gegeben haben.... Aber der Ablauf der (nur viertägige) Hauptverhandlung entspricht genau dem eines Steuerstrafprozess, wie er üblicherweise nach einer solchen Absprache geführt wird. Allerdings muss nach der StPO (§ 273 Abs. 1a Satz 3) ein entsprechender Vermerk ins (Hauptverhandlungs-)Protokoll, dass "eine Verständigung nicht stattgefunden hat." Nach den Medienberichten (soweit ich sie gelesen habe) war nicht zu erkennen, dass mit irgendwelchen Anträgen die Verteidigung und/oder die Staatsanwaltschaft für den Fall der Fälle die Revision in der Hauptverhandlung vorbereitet hätten...... Dies wäre aber sonst genau der richtige Weg (jedenfalls für eine aussichtsreiche Verteidigung). Stattdessen betrieb die Verteidigung trotz des (nennen wir es mal) überraschenden Verlaufs der Verhandlung keinerlei Medienarbeit und erklärte die ungünstige Prozessentwicklung für ihren Mandanten überhaupt nicht. Eine Verteidigungsstrategie w

Steuer-Uli - Revision...kommt sie, oder kommt sie nicht

Hoeneß ist also bereit, schon bald „umzuziehen“. Dafür muss er nun noch die Ladung der Vollstreckungsstelle abwarten. Dies dauert in der Regel ein paar Wochen und dann geht’s los…. Allerdings - darauf werde ich ebenfalls immer wieder angesprochen - liegt es natürlich nicht allein an ihm, ob er die Sache so schnell als möglich hinter sich bringen kann. Die Staatsanwaltschaft hat offiziell noch nicht entschieden, ob sie ihrerseits das Urteil (durch eine Revision) anfechten will. Genügend Gründe gäbe es gewiss. Die (interessanten) Rechtsfragen sind nicht geklärt. Die Strafe fällt im Vergleich zu anderen Fällen doch deutlich niedriger aus. 5 Jahre wären hier durchaus zu erwarten gewesen. Die Staatsanwaltschaft könnte jedenfalls eine Revision an den BGH richten und dann müsste Hoeneß abwarten, bis der Bundesgerichtshof über das Rechtsmittel entschieden hat. Sechs bis zwölf Monate dauert das in aller Regel. Bis dahin würde der Strafantritt (natürlich) nicht erfolgen. Zu der Frage, wel