Hoeneß ist also bereit, schon bald „umzuziehen“. Dafür muss er nun noch die Ladung der Vollstreckungsstelle abwarten. Dies dauert in der Regel ein paar Wochen und dann geht’s los…. Allerdings - darauf werde ich ebenfalls immer wieder angesprochen - liegt es natürlich nicht allein an ihm, ob er die Sache so schnell als möglich hinter sich bringen kann. Die Staatsanwaltschaft hat offiziell noch nicht entschieden, ob sie ihrerseits das Urteil (durch eine Revision) anfechten will. Genügend Gründe gäbe es gewiss. Die (interessanten) Rechtsfragen sind nicht geklärt. Die Strafe fällt im Vergleich zu anderen Fällen doch deutlich niedriger aus. 5 Jahre wären hier durchaus zu erwarten gewesen. Die Staatsanwaltschaft könnte jedenfalls eine Revision an den BGH richten und dann müsste Hoeneß abwarten, bis der Bundesgerichtshof über das Rechtsmittel entschieden hat. Sechs bis zwölf Monate dauert das in aller Regel. Bis dahin würde der Strafantritt (natürlich) nicht erfolgen. Zu der Frage, wel