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Es werden Posts vom April 25, 2010 angezeigt.

Rechtsanwalt - eher Kaufmann oder eher Beamter

"Man muss ich darüber im Klaren sein, dass der Beruf des selbstständigen Anwalts in rein wirtschaftlicher Sicht dem eines Kaufmanns wesentlich näher ist, als dem eines Beamten. Der Anwalt ist Kaufmann. Und er muss auch so denken und handeln. In den Grenzen des berufsrechtich Zulässigen und ethisch-moralisch Vertretbaren natürlich. Es liegt an jedem Einzelnen, sich hinzusetzen und nachzudenken, zu welcher der beiden o.g. Gruppen er gehören möchte und was er dafür tun muss. Den Kopf in den Sand stecken und auf ein Wunder warten, wird jedenfalls nicht helfen. " Johannes N. Viehbacher Liechtenstein | Deutschland | Österreich ....der Mann hat ja soo Recht ! Dazu paßt dieser Artikel bei Wikipedia.

Vulkanasche

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Über die Rechte der Fluggäste informiert der Haufe-Verlag hier .

Pfändungsfreies Konto

Ab 01. Juli 2010 kommt es nun endlich - das unüfändbare Konto. Nach dem Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes wird ein sogenanntes P-Konto geschaffen, dass eben nicht geüfändet werden kann. Damit wird automatisch ein Pfändungsschutz in Höhe des Pfändungsfreibetrages gemäß § 850c ZPO eingebaut, der derzeit bei 985,15 EUR liegt.