Direkt zum Hauptbereich

OLG Brandenburg: Kein Anspruch auf Geschiedenenunterhalt bei unwahren oder unvollständigen Angaben über mögliche Einkünfte

zu OLG Brandenburg, Urteil vom 10.07.2009 - 9 UF 85/08

Ein Anspruch auf Geschiedenenunterhalt besteht nicht, wenn der Unterhaltsberechtigte unwahre oder unvollständige Angaben über das von ihm tatsächlich erzielbare Einkommen macht. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg mit Urteil vom 10.07.2009 (Az.: 9 UF 85/08) entschieden. In diesem Fall sei es dem Unterhaltsverpflichteten nicht zumutbar, Unterhalt zu zahlen, so das OLG in seiner Begründung.
Sachverhalt

Der Berufungskläger zahlte seiner nach 24-jähriger Ehe von ihm geschiedenen Frau aufgrund eines im Jahr 1990 geschlossenen gerichtlichen Vergleichs 19 Jahre lang etwas mehr als 1.000 DM Unterhalt im Monat. Der Unterhaltsbetrag wurde durch die Gerichte mehrfach angepasst. Bei den Anpassungen gingen die Gerichte davon aus, dass die Frau voll erwerbsfähig sei und selbst Geld verdienen könnte, tatsächlich aber nicht erwerbstätig war. Deshalb zogen sie geschätzte Erwerbseinkünfte von ihrem Unterhaltsanspruch ab. Es verblieb ein so genannter Aufstockungsunterhalt, der zuletzt aufgrund eines vor dem OLG Brandenburg im Jahr 2005 geschlossenen Vergleichs 500 Euro monatlich betrug. 2007 erhob der Berufungskläger beim Amtsgericht Liebenwerda Abänderungsklage mit dem Ziel, keinen Geschiedenenunterhalt mehr zahlen zu müssen. Er trug vor, seine geschiedene Ehefrau habe sich im Rahmen verschiedener gerichtlicher Verfahren betrügerisch verhalten. Sie habe Angaben zu ihrem Einkommen unterlassen oder unzutreffende Angaben dazu gemacht, welche Einkommen sie erzielen könnte. Das AG wies die Klage ab. Die dagegen eingelegt Berufung hatte Erfolg.
Weitere Unterhaltsleistungen unzumutbar

Das OLG Brandenburg hat das Urteil des AG abgeändert und festgestellt, dass der Berufungskläger seit Oktober 2007 keinen Geschiedenenunterhalt mehr schuldet, weil ihm weitere Unterhaltsleistungen nicht mehr zumutbar gewesen seien. Denn seine ehemalige Frau habe trotz ausdrücklicher gerichtlicher Aufforderungen nachweislich unvollständige Angaben zu den von ihr tatsächlich erzielbaren Einkünften gemacht. Aus diesem Grunde, so das OLG weiter, seien in der Vergangenheit nur die fiktiven Einkünfte einer ungelernten Arbeitskraft von ihrem Unterhaltsanspruch abgezogen worden. Geschiedene Ehegatten seien einander jedoch zu nachehelicher Solidarität verpflichtet. Unvollständige, fehlerhafte oder bewusst falsche Angaben zum Einkommen verletzten diese Solidaritätspflicht und erfüllten außerdem den Betrugstatbestand (Prozessbetrug), weil sie zu überhöhten Unterhaltsansprüchen führen könnten.

beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 10. Juli 2009.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Sie haben eine Ladung von der Polizei zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?

Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft, sobald ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht — häufig ausgelöst durch eine Strafanzeige. Im Ermittlungsverfahren muss dem Beschuldigten (m/w/d) Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, Zeugen sind anzuhören. Es wird be- und entlastend ermittelt — in der Praxis leider oft mit dem Schwerpunkt auf belastenden Umständen. ⚠ Das Wichtigste vorab: Bitte nicht selbst antworten. Egal wie sehr Sie den Sachverhalt richtigstellen wollen — versuchen Sie es nicht auf eigene Faust. Jede eigene Äußerung kann Ihnen schaden und erschwert die Verteidigung fast immer. Für entlastenden Vortrag ist später noch ausreichend Zeit. So läuft das Verfahren ab 1 Sie erhalten Post von der Polizei Sie bekommen einen Anhörungsbogen oder eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung. Senden Sie mir dieses Schreiben zu — ich entnehme daraus das Aktenzeichen und den zuständigen Sachbearbeiter. 2 Ich zeige Ihre Vert...

Abmahnen zum Geldverdienen ist rechtsmissbräuchlich

OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)

Was tun nach einer Kündigung? – Wichtige Schritte und Fristen für Arbeitnehmer

Leitfaden für den richtigen Umgang mit der Kündigung — Klagefristen, Abfindung und Kosten vor dem Arbeitsgericht.   Der Erhalt einer Kündigung ist für viele erst einmal Arbeitnehmer ein Schock. Unsicherheit, Ärger und viele offene Fragen bestimmen oft die ersten Stunden und Tage. Wer jetzt einen kühlen Kopf bewahrt und die richtigen Schritte einleitet, kann seine Rechte wahren — sei es auf eine Abfindung oder eine mögliche Wiedereinstellung.   ⚠ Die wichtigste Frist: Drei Wochen ab Zugang der Kündigung.   Wer die Kündigung angreifen will, muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen . Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam — auch wenn sie es rechtlich nicht gewesen wäre.    Die wichtigsten Schritte im Überblick 1 Datum des Zugangs notieren — Briefumschlag aufheben Das Datum des Erhalts ist für alle weiteren Fristen entscheidend. Heben Sie den Briefumschlag a...