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Es werden Posts vom Oktober 27, 2019 angezeigt.

Besitz von Kinderpornos mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes

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Der strafbare Besitz von Kinderpornographie durch Lehrer - selbst in geringer Menge - führt bei Disziplinarverfahren in aller Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Rechtsprechung zu Fällen dieser Art fortentwickelt. Details beim Rechtsindex hier - oder  beim Bundesverwaltungsgericht hier

Wie lange muss täglich gearbeitet werden?

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Die (werk-)tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht übersteigen. Zu den Werktagen (in diesem Sinne) gehört aber auch der Samstag. Daher liegt die wöchentliche Höchstarbeitszeit bei 6 x 8 Stunden = 48 Stunden.  Zwar kann die tägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden ausgeweitet werden, sie muss dann aber im Zeitraum von 24 Wochen auf die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden ausgeglichen werden. Arbeitet eine Person beispielsweise aufgrund eines hohen Arbeitsaufkommens eine Woche lang 10 Stunden täglich, summiert sich deren werktägliche Wochenarbeitszeit auf 60 Stunden. Dies ist nur zulässig, wenn diese Mehrarbeit von 12 Stunden (60-48 Stunden), innerhalb eines Zeitraums von 24 Wochen ausgeglichen wird (§3 ArbZG ).  Ausnahmen von dieser Regel sind  begrenzt  möglich. Sie können zB durch einen Tarifvertrag oder durch die Aufsichtsbehörde getroffen werden und ergeben sich aus §7 ArbZG . Abweichende Regelungen für Jugendliche, Schwangere und Still

Manchmal müssen auch Großeltern Kindesunterhalt zahlen

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Ersatzhaftung der Großeltern auf Kindesunterhalt Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, dass Großeltern ihren Enkeln nur dann Unterhalt schulden, wenn der grundsätzlich zur Unterhaltszahlung verpflichtete Elternteil nicht leistungsfähig ist und dem betreuenden Elternteil die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist. Der Fall Drei durch ihre Mutter betreute minderjährige Kinder aus Paderborn hatten von ihrem Großvater väterlicherseits Unterhalt verlangt, weil ihr Vater aufgrund einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit nur einen Teil des Kindesunterhaltes zahlen konnte. Die antragstellenden Kinder gehörten zum Haushalt der vom Vater getrennt lebenden Mutter, die im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung erwerbstätig war. Der Großvater ist dem Anspruch unter Hinweis auf einer der Mutter obliegenden gesteigerten Erwerbsobliegenheit entgegengetreten. Das Urteil Das OLG Hamm hatte den Beschluss des AG Paderborn bestätigt und entschieden, dass der Großv