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Bußgeldbescheide - längst nicht immer korrekt | Rohmessdaten vor dem saarländischen Verfassungsgericht

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Am 09.05.2019 konnten wir die mündliche Verhandlung vor dem saarländischen Verfassungsgerichtshof in der Sache Lv 7/17 verfolgen. Das Gericht leitete die Verhandlung mit dem Hinweis ein, dass „Wer das Recht hat sich zu wehren, der muss auch die Möglichkeit haben sich zu wehren.“ Infolge dessen gehe es in der Verhandlung nicht um eine spezielle Messung, sondern um die generelle Frage, ob das Zulassungsverfahren durch die PTB generell Messfehler ausschließen lässt, ausreichende Informationen in der Messdatei enthalten sind, welche es einem Betroffenen ermöglichen sich zu verteidigen und die Verteidigungsmöglichkeiten sich verbessern, wenn die Rohmessdaten eines Messvorganges abgespeichert würden. Gehört wurden die Sachverständigen Dr. R., von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), Dr. P., Sachverständiger für Unfallrekonstruktion und Verkehrsmesstechnik und Dr. S., Inhaber des Lehrstuhls für Messtechnik an der Universität des Saa