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Es werden Posts vom Januar 1, 2023 angezeigt.

Strafrechtliche Beratung und Vertretung bei Ermittlungen wegen Körperverletzung

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Die Vertretung durch einen Strafverteidiger in einem solchen Ermittlungs- oder Strafverfahren ist zwar (rechtlich) nicht zwingend, jedoch sehr dringend anzuraten.  Bei einer Körperverletzung greift ein Täter in die körperliche Unversehrtheit einer Person ein, indem er diese misshandelt oder deren Gesundheit schädigt. Der Strafrahmen bei einer Körperverletzung kann von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren reichen. Dabei kommt es nicht nur auf Art und Schwere der Körperverletzung an, sondern auch auf die Folgen der Körperverletzung, etwa eine Todesfolge. Ein Verteidiger kann für Sie schon von vornherein die Kommunikation mit den entsprechenden Behörden übernehmen, Sie über Ihr Schweigerecht aufklären, Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen gemeinsam eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Wird Ihnen eine Körperverletzung vorgeworfen, sollten Sie sich deshalb sofort von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht beraten lassen. Dieser wird Ihre individuelle Situati

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem § 142 StGB (umgangssprachlich Fahrerflucht) - Welche Strafe droht?

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Das Strafmaß für „Fahrerflucht“ liegt zwischen Geld- und einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren . Wird Ihnen eine Unfallflucht vorgeworfen (wenn Sie also Post von der Polizei haben), sollten Sie nicht vorschnell agieren. Rufen Sie mich so früh wie möglich an. Fragen Sie ruhig sofort nach den Kosten. (Die Frage nach den Kosten - quasi ein Kostenvoranschlag - ist immer kostenlos und sehr erwünscht. Ich informiere Sie, worauf es in derartigen Verfahren ankommt, welche Besonderheiten zu beachten sind und wie die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen verfährt. Ich werde zunächst Akteneinsicht beantragen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie für Sie entwickeln. Da wegen Fahrerflucht eine Strafe droht, die durchaus empfindlicher Natur sein kann, sollte eine Anzeige nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Oftmals haben unbedachte Aussagen im Rahmen einer polizeilichen oder richterlichen Befragung bereits schwerwiegende Folgen, die im Nachhinein nur schwer wieder