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Es werden Posts vom Januar 26, 2020 angezeigt.

Wird ein Berliner Testament bei Scheidung unwirksam?

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Ein sog. „Berliner Testament“ ist grundsätzlich für beide Eheleute bindend. Das gemeinschaftliche Testament wird aber durch eine Scheidung unwirksam (BGB §§ 2268 und 2077).  Entsprechendes gilt auch, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung vorlagen bzw. der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hatte. Mit anderen Worten: Wenn es ohne den Tod eines Beteiligten zur Scheidung gekommen wäre.  Das OLG Oldenburg hatte kürzlich diese Frage bei Wiederheirat (also die beiden Ex-Gatten hatten einander erneut geheiratet) in einem Erbstreit zu entscheiden (OLG Oldenburg, Beschl. v. 26.09.2018 - 3 W 71/18) und verneinte die (wiederauflebende) Wirkung des Testaments. Am besten, Sie fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt. Frank Theumer 29. Januar 2020

Was wird aus dem Versorgungsausgleich beim Tod des Ex-Gatten ?

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Geschiedene zahlen oft einen Teil ihrer Rente an den Ex-Partner. Grund dafür ist der Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften - meist im Zuge der Ehescheidung). Dadurch werden alle während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften je zur Hälfte aufgeteilt. Wenn dann aber der/die ExGatte/in   verstirbt, haben Sie unter Umständen wieder Anspruch auf Ihre volle Rente. Schreiben Sie Ihre Rentenversicherung mit Ihrer Versicherungsnummer und der Ihres geschiedenen Partners an und bitten Sie um Überprüfung. Sofern Ihr Ex nicht länger als drei Jahre Rente aus den übertragenen Anwartschaften erhalten hat, sollte das klappen. Ab dem Monat nach der Antragsstellung bekommen Sie Ihre Rente dann ungekürzt – eine Rückzahlung gibt es jedoch nicht. Wer nicht handelt, verschenkt also Geld.  Wird der Antrag abgelehnt, weil Ihr Ex-Partner schon zulange Rente bekommen hat wird es komplizierter. Nach einem BGH-Urteil gibt es aber auch dann Möglichkeiten, den Versorgungsaus...