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Es werden Posts vom November 28, 2010 angezeigt.

Zoë ist ein zulässiger Vorname - der deutschen Rechtschreibung muss nicht gefolgt werden!

Bei der Vornamenswahl sind die Eltern frei - auch ein ausländischer Name kann gewählt werden, sofern es eine deutsche Schreibweise gibt. Den allgemeinen Regeln der deutschen Rechtschreibung muss der Name aber nicht folgen. Das Standesamt muss daher dem Antrag auf Eintragung des Vornamens Zoë in der Schreibweise mit Trema entsprechen. Es sind hier keine Beeinträchtigungen der Kindesinteressen allein deshalb anzunehmen, weil später durch das Kind zur korrekten Namenswiedergabe auf die zwei Punkte über dem e hinzuweisen sein wird. OLG München, 14.9.2010 - Az: 31 Wx 124/10

Entlassung aus Mietverhältnis - Mitwirkungspflicht bei getrennt lebenden Ehepartnern

Will ein Ehepartner aus dem gemeinsamen Mietverhältnis entlassen werden und ist auch der Vermieter zu entsprechender Kooperation bereit, so trifft den anderen Ehegatten eine Mitwirkungspflicht - schließlich gilt das Gebot zu gegenseitiger Rücksichtnahme auch für getrennt lebende Ehegatten. Der Umstand, das ein Ehepartner die Ehewohnung weiterhin nutzt steht der angestrebten Entlassung aus dem Mietverhältnis nicht entgegen, da diese dem übereinstimmenden Willen der Parteien entspricht, wenn die Wohnung auf Dauer nur noch von einem Partner genutzt werden soll. OLG Hamburg, 10.9.2010 - Az: 12 WF 51/10

Kachelmann hat einen neuen Verteidiger

Johann Schwenn heißt er und der hat schon einige Promis vertreten (zB Gregor Gysi). Scheint ein guter Mann zu sein. Hat sogar eine Seite auf Wkipedia . Als Anwalt muss man das erstmal schaffen.... Dr. Birkenstock (sein bisheriger Verteidiger) war ja auch eher ein Medienrechtler, denn ein Strafverteidiger . Es wird sicher gute Gründe für den Wechsel geben, erfahren werden wir die aber wohl nicht.