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Es werden Posts vom Oktober 3, 2010 angezeigt.

Juristinnenbund schlägt «differenzierte Widerspruchslösung» zur Neuregelung der elterlichen Sorge lediger Väter vor

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) schlägt in einem eigenen Gesetzentwurf zur Neuregelung der elterlichen Sorge lediger Väter eine «differenzierte Widerspruchslösung» vor. Dies teilt der djb am 13.09.2010 mit. Danach sollen Väter nichtehelicher Kinder, die ihre Vaterschaft anerkannt haben, beim Jugendamt oder bei einem Notar beantragen können, mit der Mutter gemeinsam die elterliche Verantwortung zu übernehmen. Widerspreche die Mutter nicht, übten die Eltern die Sorge für ihr Kind gemeinsam aus, so die Juristinnen. Eine Neuregelung des Sorgerechts unverheirateter Väter ist erforderlich, nachdem sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (BeckRS 2009, 89338) als auch das Bundesverfassungsgericht (BeckRS 2010, 51271) das geltende Recht beanstandet haben.

EuGH: Kindesverbringen in Mitgliedstaat durch Elternteil ist nur bei Verletzung eines durch das nationale Recht übertragenen Sorgerechts widerrechtlic

EuGH: Kindesverbringen in anderen Mitgliedstaat durch Elternteil ist nur bei Verletzung eines durch das nationale Recht übertragenen Sorgerechts widerrechtlich Eine nationale Regelung, nach der ein unverheirateter Vater das Sorgerecht nur erlangen kann, wenn es ihm durch eine gerichtliche Entscheidung übertragen wird, verletzt nicht das durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union am 05.10.2010 entschieden und klargestellt, dass die Widerrechtlichkeit des Verbringens eines Kindes im Hinblick auf die Anwendung der «Verordnung über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung» ausschließlich vom Bestehen eines durch das anwendbare nationale Recht übertragenen Sorgerechts abhängt (Az.: C-440/10 PPU).