Die wichtigste Regel der Strafverteidigung
Sie haben DAS RECHT ZU SCHWEIGEN! Liefern Sie sich nicht den Behörden aus - Nehmen Sie immer anwaltliche Hilfe in Anspruch und besprechen mit dem Verteidiger, ob und inwieweit und wann Sie sich zur Sache äußern sollten. Verpflichtet sind Sie NUR Angaben bezüglich Ihres Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und des Geburtsorts, des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit, des Berufes, sowie Ihrer Wohnadresse zu machen. (Angaben zur Person) Diese Pflicht ergibt sich aus § 111 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Die gleich noch zweitwichtigste Regel der Strafverteidigung: Ohne vorherige Akteneinsicht keine Aussage!!! Als Ihr Anwalt (Verteidiger) kann ich für Sie Akteneinsicht nehmen und Sie sach- und fachgerecht beraten!!! Polizei und Staatsanwaltschaft sind nicht Ihre Freunde: Sie üben das staatliche Machtmonopol aus!!! Fth am 25. Aug 2022