Mehr als 4,5 Mio Menschen leben in einer sog. eheähnlichen Lebensgemeinschaft (auch "Wilde Ehe" genannt). Tendenz steigend. Viele machen sich gar keine Gedanken über die (rechtlichen) Konsequenzen einer Eehe oder eben darum, gerade nicht zu heiraten. So manch einer heiratet aber gerade deswegen nicht, weil er die Verpflichtungen nicht eingehen will (die Gerichte nennen das zB eheliche Solidarität), wie zB Unterhalt. Spannend (jedenfalls für den Anwalt) wird es, wenn dann eine solche Wilde Ehe zerbricht. Während bei Ehegatten gesetzliche Regelungen existieren, wie zB Hausrat, gemeinsam angeschafftes Vermögen, die Renten und v.a.m. zu verteilen sind, gibt es solche gesetzlichen Vorgaben für die eheähnliche Beziehung (Lebensgemeinschaft) nicht. Bisher haben die Familiengerichte immer gemeint, nach dem Ende einer Lebensgemeinschaft gibt es keinen Ausgleich, denn jeder Partner muss damit rechnen, dass die Lebensgemeinschaft durch Trennung enden könnte. Wenn zB ein Partner ein Grun