Posts

Es werden Posts vom Februar 22, 2009 angezeigt.

Wochenende

so - dann hoffen wir mal, dass der Winter übers Wochenende nicht (noch mal) zurück kommt.... Allen ein erholsames Wochenende ! PS: Unsere Kanzlei-Homepage habe ich aktualisiert, also bitte mal reinschauen! ....so das wars schon wieder. WE ist vorbei....ran an die Arbeit ! Guten Morgen an alles Blog-Leser.

Veröffentlichung von Hochzeitsfotos von Günter Jauch

Bild
20.02.2009    OLG Köln: Berufungsverhandlung in Sachen Jauch ./. Burda gegen wg. Veröffentlichung von Hochzeitsfotos Vor dem 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln wurde heute über die Berufung des Burda Senator Verlages im Verfahren gegen Frau Thea Sihler-Jauch, die Ehefrau des Fernsehmoderators Günter Jauch verhandelt (Az. 15 U 163/08). Frau Sihler-Jauch verlangt in diesem Verfahren eine Geldentschädigung dafür, dass der Burda Verlag in der Zeitschrift "FreizeitRevue" Nr. 30/2006 ein Paparazzo-Foto veröffentlicht hat, das anlässlich der Hochzeit der Jauchs im Sommer 2006 aufgenommen worden war. Das Landgericht Köln hatte mit Urteil vom 30.07.2008 eine Geldentschädigung in Höhe von 15.000,- € zugesprochen, wogegen der Burda-Verlag in Berufung gegangen war. Das Landgericht ist davon ausgegangen, dass die Veröffentlichung des Fotos das Recht Frau Sihler-Jauchs am eigenen Bild verletzte, weil es sie in einem der Privatsphäre zugehörigen B

die aktuelle Düsseldorfer Tabelle (Stand 1.1.2009)

Bild
finden Sie einfach auf der Seite der Fachzeitschrift für Familienrecht http://www.famrz.de/

Wilde Ehe

Bild
Mehr als 4,5 Mio Menschen leben in einer sog. eheähnlichen Lebensgemeinschaft (auch "Wilde Ehe" genannt). Tendenz steigend. Viele machen sich gar keine Gedanken über die (rechtlichen) Konsequenzen einer Eehe oder eben darum, gerade nicht zu heiraten. So manch einer heiratet aber gerade deswegen nicht, weil er die Verpflichtungen nicht eingehen will (die Gerichte nennen das zB eheliche Solidarität), wie zB Unterhalt. Spannend (jedenfalls für den Anwalt) wird es, wenn dann eine solche Wilde Ehe zerbricht. Während bei Ehegatten gesetzliche Regelungen existieren, wie zB Hausrat, gemeinsam angeschafftes Vermögen, die Renten und v.a.m. zu verteilen sind, gibt es solche gesetzlichen Vorgaben für die eheähnliche Beziehung (Lebensgemeinschaft) nicht. Bisher haben die Familiengerichte immer gemeint, nach dem Ende einer Lebensgemeinschaft gibt es keinen Ausgleich, denn jeder Partner muss damit rechnen, dass die Lebensgemeinschaft durch Trennung enden könnte. Wenn zB ein Partner ein Grun

....und wenn ich keine Zeugen habe....... trete ich die Forderung ab (und bin selbst der Zeuge)

Gerne empfehlen findige Anwälte diesen alten Trick. Wenn jemand eine Forderung einklagen will, kann sich durch Abtretung der Forderung so einen Zeugen erschaffen. Es kommt nämlich in der Praxis recht oft vor, dass nur der Anspruchsberechtigte und sein Schuldner zB beim Vertragsschluss dabei waren. Es würde also "Aussage gegen Aussage stehen". Tritt dann der Anspruchsberechtigte seine Forderung jedoch ab, kann er Klageverfahren als Zeuge aussagen. Die Verteidigungsposition des Beklagten verschlechtert sich damit deutlich. Als wirksames Gegenmittel empfiehlt der (noch findigere) Anwalt dem Beklagten jedoch gegen den ursprünglichen Anspruchsberechtigten Widerklage auf Feststellung zu erheben, dass diesem (auch) kein Anspruch gegen den Beklagten zusteht. Damit wird der ursprüngliche Anspruchsberechtigte doch noch Prozesspartei und verliert seine Zeugenstellung wieder; “Waffengleichheit” ist wieder hergestellt. Dieses Vorgehen hat der BGH jetzt ausdrücklich bestätigt (V ZR 114/07

Erbfolge: Was erbt man?

Feb 23rd, 2009 Nach dem Tod einer Person stellt sich die Frage, was mit dem Vermögen geschieht. Dies richtet sich zunächst einmal nach dem Willen des Verstorbenen, der sich allerdings in einem Erbvertrag oder aber in einem Testament niedergeschlagen haben muss. Hat der Erblasser keine Regelung getroffen greifen die gesetzlichen Regelungen ein. 1. Regelung durch den Erblasser Liegt ein Testament oder ein Erbvertrag vor stellt sich die Frage, ob diese wirksam sind oder aber wie diese auszulegen sind. Hier stellen sich je nach Vertrag bzw- Testament andere Fragen. Im BGB finden sich diesbezüglich eine Vielzahl von Auslegungsregelungen. Gemäß § 2068 BGB spricht zum Beispiel eine Vermutung dafür, dass ein Erblasser, der seine Kinder als Erben eingesetzt hat, nicht will, dass nur die zum Zeitpunkt des Erbfalls lebenden Kinder erben, sondern, falls diese vor dem Erblasser versterben, deren Kinder neben den noch lebenden Kindern des Erblassers bedacht werden. 2. gesetzliche Regelung Die geset

Abwrackprämie für Hartz-IV-Empfänger ?????

In einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion hat, nach Angaben der „Lausitzer Rundschau“, die Bundesregierung erklärt, daß die Abwrackprämie als “Einnahme in Geldeswert” anzusehen ist. Das würde bedeuten, daß die Prämie mit dem Hartz-IV-Grundeinkommen verrechnet wird. Dies gilt auch dann, wenn sie für die Anschaffung eines Neuwagens an den Verkäufer abgetreten wird. neu dazu: BSG-Präsident: Auch Hartz-IV-Empfängern steht Abwrackprämie zu Die Bundesregierung verwehrt Hartz-IV-Empfängern nach Einschätzung des obersten deutschen Sozialrichters die Abwrackprämie zu Unrecht und steuert damit auf eine juristische Niederlage zu. «Die Abwrackprämie ist aus meiner Sicht als zweckbestimmte Einnahme zu werten, die laut Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist», sagte der Präsident des Bundessozialgerichtes, Peter Masuch, nach Angaben der Frankfurter Rundschau vom 23.03.2009 auf einer Fachtagung der Hans-Böckler-Stiftung. Scholz geht von Anrechnung der Prämie auf die Har

Die Strafverteidigung bei § 316 StGB wegen Alkohol am Steuer bzw. einer Trunkenheitsfahrt

Nach der Kontaktaufnahme mit dem Strafverteidiger wird sich dieser zunächst bei der Behörde oder der Staatsanwaltschaft bzw. beim Gericht als Verteidiger bestellen und Akteneinsicht beantragen. Dies kostet – wenn keine besonderen Umstände vorliegen – in der Regel 100 € inklusive einer Besprechung, wenn die Akte dann beim Verteidiger angekommen ist. Nach Erhalt der Ermittlungsakte werden die wichtigen Seiten der Akte fotokopiert und Sie schriftlich gebeten, zur erneuten Besprechung der Angelegenheit die Anwaltskanzlei nach telefonischer Terminvereinbarung aufzusuchen. Der Verteidiger wird sodann den Akteninhalt mit Ihnen eingehend erörtern. Dabei wird dann auch besprochen, ob der Verteidiger (und wenn ja wie) weiter vorgeht und welche Kosten zu erwarten sind. Der Mandant kann dann in Ruhe entscheiden, ob er den Verteidiger nun beauftragen will, oder eben nicht. Wird der Anwalt dann beauftragt, wird er gegebenenfalls eine Verteidigungsschrift auf Grund Ihrer Schilderung zu dem Vorwurf zu

Neuer Bußgeldkatalog

Bild
Unter http://www.bussgeldrechner.de/ finden Sie eine bequeme Möglichkeit, mal zu schauen, wie teuer es denn dieses Mal wird.....

Kurzarbeit - Was nun !

Nicht in unserer Kanzlei (da kommt eher das Gegenteil fast täglich auf uns zu) . Die Arbeitnehmer (AN) müssen mit der Kurzarbeit einverstanden sein. Der Arbeitgeber kann Kurzarbeit gerade nicht im Rahmen des Direktionsrechtes anordnen. Stimmt der AN jedoch nicht zu, muss er bzw. sie mit einer Änderungskündigung rechnen. Der Betriebsrat (wenn vorhanden) muss nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG angehört werden. Auf der Internet-Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie zu diesem Thema ein informatives Merkplatt (PDF) hier Dort finden Sie auch ( hier ) Infos zum Thema: Kurzarbeit für Qualifizierung nutzen - Konjunkturpaket II: Förderung für Weiterbildungen werden aufgestockt

Impressum

Bild
Sie erreichen mich unter ra.theumer@yahoo.de Redaktionell verantwortlich und Vertreter i.S. des Presserechts: Rechtsanwalt Frank Theumer Potsdamer Str. 55 A D-14974 Ludwigsfelde Fon 03378-870030 Fax 030 - 310 14 651 Web: http://www.theumer-mittag.de Hinweis: Angaben zur Zulassungsbehörde und weitere Pflichtangaben von RA Theumer finden Sie auf meiner Homepage !

Hallo aus Ludwigsfelde

tja – wie blogge ich denn nun ? Als Anwalt muss man uptodate bleiben. Und so gehts los. Hab heute eine wunderbare Nachricht bekommen, die jedoch noch nicht spruchreif ist, aber dazu sicher bald mehr. Nun aber zum Bloggen: Keine Ahnung wie das geht, einen Blog einzurichten war nicht schwer. Aber die Seite ist noch leer. Meine Vostellung vom „Bloggen“ – einfach drauflos schreiben, was einem am bzw. auf dem Herzen liegt und dann mal schauen. Aber wie bekomme ich die Inhalte jetzt auf diese leere Seite ?? Soll irgendwie über Word gehen. Na denn versuch ich das jetzt mal, stoße mit allen eventuellen Lesern auf diese neue Seite an und hoffe einfach mal auf gutes Gelingen. Also – mir Word2007 ging es nicht, aber direkt über www.blogger.com (die scheinen irgedwie mit Goggle zusammenzuhängen) hat geklappt und mein erstes blog (erster blog ??) ist online. fth GB, den 24. Feb 2009 Naja - das wird doch - die Seite wächst und es ist wirklich relativ unkompliziert. Kann man mal v