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Es werden Posts vom Juni 27, 2010 angezeigt.

Gegenfrage des Monats

Muss man bei der CDU einen Intelligenztest machen, bevor man Mitglied wird? Spiegel - Online gibts mögliche Antworten hier

Goethe

Wer das Falsche verteidigen will, hat alle Ursache, leise aufzutreten und sich zu einer feinen Lebensart zu bekennen. Wer das Recht auf seiner Seite fühlt, muss derb auftreten: ein höfliches Recht will gar nichts heißen.

Anwaltswitz

“Ein junges Paar verunglückt mit dem Hochzeitsauto auf dem Weg zur Hochzeit. Als sie nun bei Petrus an der Himmelstür stehen und er sie reinlassen will, fragen sie gleich, ob sie denn im Himmel heiraten könnten, weil sie ja eigentlich sonst als Ehepaar in den Himmel gekommen wären. Petrus meint nur: “Na, mal sehen, was sich machen lässt.”, und verschwindet. Es vergehen Tage, Wochen, Monate; dann endlich kommt er zurück: “Alles klar, ihr könnt heiraten!” “Und was ist, wenn wir uns wieder scheiden lassen wollen?” Worauf Petrus müde den Kopf schüttelt: “Es hat Monate gedauert, bis ich einen Priester im Himmel gefunden habe – wie lange, denkt ihr, wird es dauern, bis ich hier einen Juristen finde?”

Ein Kind, für das die Anwältin wohl zahlen muss

Während des Getrenntlebens bekam die Frau ein Kind. Er beantragte in dem Scheidungsverfahren die Abtrennung des Versorgungsausgleichs, da ihm eine weitere Verfahrensverzögerung nicht zuzumuten sei, weil aus der Verbindung seiner Ehefrau mit ihrem Lebenspartner ein Kind hervorgegangen sei. Im Tatbestand des Scheidungsurteils vom 20.03.2002 heißt es, dass das Kind „nach Angaben der Parteien nicht vom Ehemann abstammt“. Erst im November 2009 beantragte er Verfahrenskostenhilfe für ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren. Wegen der Versäumung der zweijährigen Anfechtungsfrist des § 1600b I BGB berief er sich auf höhere Gewalt (§§ 1600b V 3, 206 BGB) infolge Rechtsirrtum und Rechtsunkenntnis. Der Antrag hatte auch in 2. Instanz keinen Erfolg. Das OLG Celle führt aus: Die damalige Prozessbevollmächtigte des Antragstellers hatte daher von der Geburt des Kindes vor Rechtskraft der Ehescheidung Kenntnis. Damit oblag es ihr, den Antragsteller aus dem für das Scheidungsverfahren bestehenden Man...

Banken dürfen Kunden für Immobilien-Wertgutachten keine Gebühren abverlangen

OLG Celle: Weil ein Immobilien-Wertgutachten, das eine Bank zur eigenen Absicherung einholt, bevor sie dem Kunden ein Darlehen gewährt, allein im Interesse der Bank liegt, dürfen dem Kunden hierfür keine Kosten in Rechnung gestellt werden. Gleiches gilt für Darlehen gewährende Bausparkassen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor, über das das Magazin «Focus» am 23.06.2010 auf seinen Internetseiten berichtet hat (Az.: 13 W 49/10).

Pearl Sydenstricker Buck

Die wahre Lebenskunst besteht darin, im Alltäglichen das Wunderbare zu sehen.