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Es werden Posts vom Juli 30, 2017 angezeigt.

Reform des Bauvertragsrechts

  Im Mai wurde das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts verkündet. Kern des Gesetzes ist eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft und gilt damit für Verträge ab diesem Zeitpunkt. Besonders im Fokus der Öffentlichkeit steht der Teil des Gesetzes, der die kaufrechtliche Mängelhaftung betrifft. Unternehmen werden künftig nicht mehr auf den Aus- und Einbaukosten sitzen bleiben, wenn sie mangelhaftes Material bestimmungsgemäß und ohne Kenntnis des Mangels eingebaut oder angebracht haben, sondern können neben dem Material auch diese Kosten vom Lieferanten verlangen. Zu beachten bleibt in der Praxis allerdings, dass Baustoffhändler gegenüber Unternehmern diesen Haftungsanspruch per AGB ausschließen können.   Wichtige Teile der Reform sind die Einführung eines Bauvertrags und eines Verbrauchervertrags im Werksvertragsrecht des BGB. Außerdem werden ein Architekten- und Ingenieurvertrag sowie ein Bauträgervertrag gesetzlich normie