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Es werden Posts vom April 4, 2010 angezeigt.

Ohne korrekte Belehrung keine Kürzung von Hartz IV-Leistungen

06.04.2010 | Sonstige Rechtsgebiete Konkret, verständlich, richtig und vollständig muss die Belehrung über die Folgen sein, die Hartz IV-Empfängern drohen, wenn sie ihre Pflichten verletzen, nur dann ist eine Leistungskürzung zulässig. Gesetzliche Regelung: Belehrung für Fall der Pflichtverletzung Das Gesetz sieht vor, dass Hartz IV-Leistungen gekürzt werden können, wenn der Empfänger der Leistungen bestimmte Verpflichtungen nicht erfüllt. Das sind beispielsweise Verstöße gegen die Pflicht, eine zumutbare Arbeit oder Eingliederungsmaßnahme aufzunehmen oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen. Das Gesetz bestimmt auch, dass die Leistungen nur dann gekürzt werden dürfen, wenn der Hilfebedürftige zuvor über die Rechtsfolgen belehrt wurde (§ 31 SGB II). Vorgabe des BSG: konkreter Einzelfall muss in der Belehrung berücksichtigt werden An der richtigen Belehrung ist die Kürzung in dem Fall, den das Bundessozialgericht kürzlich zu entscheiden hatten, ge...

Kündigung wegen Schweißgeruchs rechtmäßig

zu ArbG Köln, Urteil vom 25.03.2010 - 4 Ca 10458/09 Die Kündigung eines Architekten der Denkmalbehörde in Köln zum Ende der Probezeit wegen mangelnder Körperhygiene ist rechtmäßig. Dies hat das Arbeitsgericht Köln am 25.03.2010 entschieden. Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greife erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses ein. Bis zu diesem Zeitpunkt könne ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich auch ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes gekündigt werden, so die Richter. Zu überprüfen gewesen sei die Kündigung daher nur im Hinblick auf Sittenwidrigkeit oder Willkür. Diese hat das Gericht verneint (Az.: 4 Ca 10458/09). Keine Verletzung der Menschenwürde Die erhobene Kündigungsschutzklage des Architekten hatte keinen Erfolg. Die Begründung mangelnder Körperhygiene sei nicht willkürlich oder sittenwidrig, so das Gericht. Auch eine Verletzung der Menschenwürde konnte das Gericht nicht erkennen. Die Stadt Köln hatte dem ...

Schweigen ist Gold !

Warum Schweigen so golden ist, erklärt der Kollege Ratzka hier . Und man kann es nicht oft genug sagen, dass der Rat an jeden Beschuldigten, zu schweigen, schon darauf beruht, dass Ermittlungsbeamte, ob Polizist oder Staatsanwalt, und auch Richter zumindest im Ermittlungsverfahren Beschuldigte in den seltensten Fällen vernehmen, um sie zu entlasten. Das Ziel ist in der Regel die Überführung, die Mittel dazu sind nicht selten Suggestion und inhaltlich tendenziöses Protokollieren.