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Es werden Posts vom September 15, 2019 angezeigt.

DRUCKMITTEL BEIM PFLICHTTEILSANSPRUCH - DAS NOTARIELLE NACHLASSVERZEICHNIS

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Ist ein Kind enterbt, kann es den Pflichtteil verlangen. Oft rückt der Erbe mit Informationen zum Nachlass nur zögerlich heraus und/oder man bekommt den Eindruck, er verschweigt etwas. In solchen Fällen ist es eine Überlegung wert, von seinem Recht nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB Gebrauch zu machen, d.h. vom Erben zu verlangen, dass er das Nachlassverzeichnis durch einen Notar erstellen lässt. Die Koste n hierfür müssen aus dem Nachlass bezahlt werden (§ 2314 Abs. 2 BGB); das gilt auch für die Kosten einer ggf. nötigen Wertermittlung, also Kosten für Sachverständigengutachten (§ 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB). Aber Vorsicht: In der Praxis machen es sich Notare hier manchmal zu einfach und übernehmen ungeprüft die Angaben des Erben. Das ist natürlich nicht der Sinn der Sache: Die Aufnahme des notariellen Nachlassverzeichnisses erfordert vielmehr, dass der Notar selbst aktiv tätig wird, um den Nachlass eigenständig zu ermitteln (vgl. OLG Celle, BeckRS 2009, 03780; OLG Saarbrücken,

Keine Treuhandgebühren bei Umschuldung

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BGH kippt erneut Bankgebühr bei Krediten Bei einer 10jährigen Baufinanzierung kann man beim Ablauf der Zinsbindung nach zehn Jahren die Bank wechseln. Für diesen Wechsel darf die alte Bank aber keine zusätzlichen Gebühren erheben.  Das hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 10. September 2019, AZ. XI ZR 7/19 ) kürzlich in einem Verfahren gegen die Kreissparkasse Steinfurt entschieden. Das Gericht erklärte ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 100 Euro für unwirksam.Im Preisverzeichnis dieser Sparkasse war für einen sogenannten Treuhandauftrag bei der Ablösung eines Verbraucherdarlehens dieser Betrag vorgesehen. Was aber ist mit "Treuhandauftrag" gemeint ? Bei der Umschuldung einer Baufinanzierung zahlt die neue Bank den Restkredit an die bisherige Bank. Im Gegenzug gib

Abwerbeversuche während der Arbeitszeit

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Das OLG Frankfurt hat jedenfalls telefonische Abwerbeversuche während der Arbeitszeit untersagt - selbst wenn diese über das Privathandy erfolgen. Da der Anrufer den Aufenthaltsort seines Gesprächspartners nicht kennt, muss er im Zweifel nachfragen und es später erneut versuchen. Wir reden hier aber nicht über Arbeitsrecht, sondern über Wettbewerbsrecht.  Mehr als zehn Minuten stellen Wettbewerbsverstoß dar Die Mitarbeiterin, die angerufen wurde und das Unternehmen, das den Abwerbeversuch unternommen hat, hatten zuvor schon E-Mails ausgetauscht. Das Telefonat, das hier als wettbewerbswidrig eingestuft wurde (§§ 3 Abs.1, 4 Nr. 4, 8 Abs. 3 UWG), fand während ihrer Arbeitszeit statt und dauerte zwölf Minuten. Damit ging es in jeder Hinsicht über eine erste kurzfristige Kontaktaufnahme hinaus und war als unlautere Behinderung des aktuellen Arbeitgebers zu werten. Die zeitliche Grenze ziehen BGH und OLG Frankfurt a.M. bei zehn Minuten Maximum . OLG Frankfurt a