Schnellere Scheidung mit dem neuen FamFG
Nach dem neuen FamFG (seit 01.09.2009) ist die Abtrennung des Versorgungsausgleichs erleichtert worden, so dass - wenn gewollt - Scheidungen schneller ausgesprochen werden können.
Die Voraussetzung für die Abtrennung des Versorgungsausgleichs sind, dass die Ehegatten die notwendigen Mitwirkungshandlungen vorgenommen haben müssen und übereinstimmend die Abtrennung beantragen wird. Dies soll jedenfalls dann möglich sein, wenn die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags bereits mindestens 3 Monate zuvor eingetreten ist.
Bisher haben manche Versorgungsausgleichsverfahren mehrere Monate, manchmal sogar Jahre in Anspruch genommen und die Parteien mußten deswegen auf das Scheidungsurteil warten.
Die Voraussetzung für die Abtrennung des Versorgungsausgleichs sind, dass die Ehegatten die notwendigen Mitwirkungshandlungen vorgenommen haben müssen und übereinstimmend die Abtrennung beantragen wird. Dies soll jedenfalls dann möglich sein, wenn die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags bereits mindestens 3 Monate zuvor eingetreten ist.
Bisher haben manche Versorgungsausgleichsverfahren mehrere Monate, manchmal sogar Jahre in Anspruch genommen und die Parteien mußten deswegen auf das Scheidungsurteil warten.
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