I mmer wieder treffe ich auf den folgenden Irrtum: Trennung der Eheleute bei der das Ersparte schön (und fair) hälftig aufteilt wird…. So weit so gut…. Aber wenn dann Monate später das (gerichtliche) Scheidungsverfahren beginnt, dann kommt die Überraschung. Und die heißt dann Zugewinnausgleich. Durch die Einigung bei Trennung ist die „Zugewinngemeinschaft" nicht beendet worden. Einfaches Beispiel: Mann und Frau haben 50.000 € auf dem Sparbuch. Bei Trennung machen sie gerecht halbe/halbe. Ein Jahr später reicht einer den Scheidungsantrag ein. Dadurch kommt es (nur auf Antrag – sicher aber auf anwaltliche Empfehlung) zum Zugewinnausgleichsverfahren. Der Mann hat seine 25.000 € verlebt (Urlaubsreisen, Anschaffungen, hoher Lebensstandard, womöglich hat sogar eine andere Frau davon profitiert - Endvermögen Null). Die Frau hat ihre 25.000 € nicht angerührt und hat von dem ihr gezahlten Unterhalt noch monatlich etwas beiseitelegen können, weil sie sehr sparsam gewirtschaftet hat, sie ha...
Inzwischen ist es heute Werkstätten, Sachverständige und Mietwagen-unternehmen erlaubt, bestimmte Anwälte zu empfehlen, z.B. solche, mit denen sie stets zusammenarbeiten oder mit denen sie gute Erfahrungen gemacht haben. Der BGH sagt: Werbung durch andere ist OK. Es ist also für Anwälte keine Frage der Seriosität (mehr), einen Stapel Vollmachten zu hinterlegen. Ich sehe das nicht so und ich arbeite auch nicht mit solchen Methoden, auch wenn dies gewiss ein umsatzträchtiges Vorgehen wäre, aber ich vertrete ausschließlich die Interessen des Mandanten und nicht die der Autohäuser, Werkstätten, Sachverständige und Mietwagenunternehmen. Es ist somit auch nicht mehr erforderlich, dass der Mandant zwingend bei dem Anwalt erscheinen muss, um das Mandat in rechtlich einwandfreier Weise zu begründen. Das häufig die Betroffenen gar nicht merken, dass Sie einen Anwalt (gleich mit) beauftragt haben, zeigt die geschickte (und gewollte) Vorgehensweise dieser Vermittler. A...
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