Posts
Es werden Posts vom April 21, 2024 angezeigt.
Am falschen Ende gespart - der gemeinsame Anwalt
- Link abrufen
- Andere Apps
Wir nehmen uns einen Anwalt...... Nein - das geht so nicht. Ich beginne mit einem Beispiel aus der Rechtsprechung: Sie waren sich (vermeintlich) einig, beide die Scheidung zu wollen. Alles sollte friedlich abgehen - und möglichst wenig kosten. Also beauftragten Sie einen gemeinsamen Anwalt, der für Sie den Scheidungsantrag einreichte. Der Ehemann ließ sich erstinstanzlich nicht vertreten und stimmte der Scheidung zu. Das Familiengericht sprach die Scheidung aus. Dann kam die (für ihn) böse Überraschung. Sie legte Beschwerde ein und nahmen den Scheidungsantrag in der Beschwerde zurück. Warum, ist nicht bekannt. (Vielleicht um einen günstigeren Stichtag im Zugewinn und im Versorgungsausgleich zu erreichen.) Der Ehemann stimmte der Antragsrücknahme nicht zu - was ihm aber nichts nützte, da er erstinstanzlich mangels Anwalt nicht zur Hauptsache verhandeln konnte, hängt nämlich die Rücknahme des Scheidungsantrages in der Beschwerde nicht von seiner Zustimmung ab (§§ 114, 113 I FamF