Reform im Vormundschafts- und Betreuungsrecht
Das Vormundschafts- und Betreuungsrecht steht vor seiner größten Reform seit dem Bestehen des BGB. Betroffene wie Betreuer/Bevollmächtigte sind gut beraten, die neuen Regeln unmittelbar auf neue wie auf bestehende Vollmachten und Verfügungen anzuwenden. Nicht zu vergessen, die neue Ehegattennotvertretung, nach der der Ehegatte oder Lebenspartner automatisch ein sechsmonatiges beschränktes gesetzliches Vertretungsrecht für den anderen Ehegatten oder Lebenspartner erhält, wenn dieser aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit nicht in der Lage ist, über seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge selbst zu bestimmen. Wenn dies nicht gewünscht ist, sollten anderweitige Regelungen getroffen werden. So manch eine/r befürchtet z.B., wie z.B. sein/e Vater/Mutter, im Alter dement zu werden. Es wird Menschen geben, die möchten die schwierigen, aber notwendigen Entscheidungen nicht dem/der Ehegatten bzw. Gattin zumuten (überlassen). Im Ernstfall bevorzugt man dann möglicherweise, dass die ...