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Es werden Posts vom Dezember 25, 2022 angezeigt.

Starker Anstieg der Verzugs- und Prozesszinsen

Nachdem sich die Verzugs- und Prozesszinsen deutlich erhöht haben, weil der Basiszinssatz der EZB erheblich angehoben wurde, muss dies künftig bedacht werden. Für Verbraucher steigt die Höhe (nicht der Zinssatz) der Prozess- und Verzugszinsen um 60 %, für Unternehmen um 30 %. Das wird wohl zu weniger Zivilprozessen führen, weil es für so manchen Beklagten günstiger sein wird, sich zu vergleichen. Ab dem ersten Januar 2023 beträgt der Basis-Zinssatz nämlich 1,62 %, so die Bundesbank. Vorher lag er seit Mitte 2016 bei -0,88 %. Eine Steigerung um 2,5 Prozentpunkte. Damit steigt der gesetzliche Prozentsatz von Verzugszinsen für Verbraucher von 4,12 % auf 6,62 % p.a. - das gleiche gilt für die Prozesszinsen. Das ist eine Steigerung um gut 60%! Für Unternehmer steigt damit der gesetzliche Verzugszinssatz von 8,12 % auf 10,62 % p.a. - ebenso für die Prozesszinsen. Das ist eine Steigerung um gut 30 %." Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt. Fth | 28. Dez 2022 | Zu Recht !