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Es werden Posts vom Oktober 31, 2010 angezeigt.

Voraussetzungen der Anordnung eines ärztlichen Gutachtens bei Ver- dacht auf Drogenkonsum

G AUGSBURG vom 19.07.2010, AU 7 K 09/888 1.Wird ein Verkehrsteilnehmer angetroffen, der eine Ecstasy-Ta- blette bei sich führt, ist die automatische Anordnung einer ärztli- chen Untersuchung zur Feststellung der Fahreignung unzulässig, da die Behörde in diesem Fall eine Ermessensentscheidung zu treffen hat. 2.Erfolgt eine Hausdurchsuchung bei der betreffenden Person, in deren Verlauf der Verdacht auf regelmässigen Konsum von Betäu- bungsmitteln aufkommt, kann die Beurteilung der Gesamtumstände dazu führen, dass das Ermessen auf Null reduziert wird und zwingend eine ärztliche Untersuchung angeordnet werden muss. (Aus den Gründen: ...Die Aufforderung der Beklagten, ein ärztliches Gutachten vorzu- legen, konnte auf § 14 Abs.1 S.2 FeV gestützt werden. Danach kann die Beibringung eines Gutachtens angeordnet werden, wenn der Be- troffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes besitzt. Vorliegend wurde beim Kläger nicht nur eine Ecstasy-Tablet- te gefunden, ...

Aufforderung des Straßenverkehrsamtes zur Anordnung der MPU

Rechtsgrundlage für die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde ist § 3 StVG i.V.m. § 46 FeV . Danach ist die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich eine Person zum Führen von Kraftfahrzeugen • als ungeeignet oder • nicht befähigt erweist, d.h. körperlich, geistige oder charakterliche Mängel bestehen. Indizien für die Annahme der Ungeeignetheit / Unfähigkeit können eine Alkoholkonzentration oder auch das Erreichen einer bestimmten Punktezahl im Verkehrszentralregister sein. Die der Fahrerlaubnisbehörde in diesem Zusammenhang obliegende Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist eine Prognose. Die Entziehung der Fahrerlaubnis dient nicht - repressiv - der Ahndung vorangegangener Verkehrsverstöße, sondern der Abwehr von Gefahren, die künftig durch die Teilnahme von nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeigneten Fahrern am Straßenverkehr entstehen können. Hat ein Fahrerlaubnisinhaber als Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr a...

Trunkenheit und Drogen

Trunkenheit und Drogen : Gansel Rechtsanwälte : Rechtsanwalt, Anwalt, Berlin, Verkehrsrecht, Alkohol, Drogen, Drogentest, Blutprobe, Trunkenheit, Rausch, Kokain, Führerschein, Führerscheinentzug, Schweigerecht, Akteneinsicht, MPU, Promille, Punkte, Flensburg, Verwarnungsgelder