Posts

Es werden Posts vom Januar 3, 2010 angezeigt.

Mangel an Ruhe

"Aus Mangel an Ruhe läuft unsere Zivilisation in eine neue Barbarei aus. Zu keiner Zeit haben die Tätigen, das heißt, die Ruhelosen, mehr gegolten. Es gehört deshalb zu den notwendigen Korrekturen, welche man am Charakter der Menschheit vornehmen muß, das beschauliche Element in großem Maße zu verstärken." Nietzsche

Unterhalt für Scheidungskinder steigt kräftig - neue Düsseldorfer Tabelle (nun ist Sie da)

07.01.2010 | Familien- & Erbrecht Die Unterhaltszahlungen für Millionen Scheidungs- und Trennungskinder steigen in diesem Jahr so stark wie noch nie. Die Unterhaltssätze lägen um durchschnittlich 13 Prozent höher als im Vorjahr, teilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Mittwoch mit. Grund für den kräftigen Zuschlag sind die im Wachstumsbeschleunigungsgesetz festgelegten Erhöhungen der steuerlichen Kinderfreibeträge und des Kindergeldes. Bundesweite Richtschnur für die Unterhaltsansprüche von Kindern getrenntlebender Eltern ist die «Düsseldorfer Tabelle». Die neuen Sätze gelten rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres. Die bundesweit einheitlichen Sätze richten sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie nach dem Alter der Kinder. Der Mindestunterhalt bei einem monatlichen Nettoeinkommen bis 1500 Euro liegt nach der neuen Tabelle jetzt zwischen 317 und 488 Euro. Das bedeutet eine Steigerung zwischen 36 und 56 Euro pro Kind. Beträgt das Nettoeinkommen beisp

Darf der Beschuldigte bzw. Angeklagte lügen???

Ja klar darf er das….. es sei denn…… Nur dann nicht, wenn er mit seiner Lüge eine Straftat begeht, also z.B. eine andere (konkrete) Person zu Unrecht verdächtigt (§ 164 StGB) oder eine andere Straftat vortäuscht (§ 145d StGB). Aber ansonsten darf der Beschuldigte bzw. Angeklagte (nachdem gegen den Beschuldigten Anklage erhoben wurde, wird er Angeklagter bezeichnet) ungestraft lügen, bis sich die Balken biegen, hin und wieder macht das auch durchaus Sinn. Nicht nur in der Sache, um sich irgendwie rauszuwinden. Wenn der Angeklagte z.B. mit einer Geldstrafe rechnen muss und -wie sehr oft- die Ermittlungen zu seinem Einkommen nicht erfolgen, darf er, wenn er denn überhaupt Angaben macht, über die Höhe seines Einkommens täuschen. Also: Als Beschuldigter bzw. Angeklagter ist das Lügen -bis auf Ausnahmen- erlaubt und hin und wieder auch durchaus sinnvoll. Da gilt im Übrigen auch für Ordnungswidrigkeiten (im Straßenverkehr und sonstwo). Zu Recht ! www.theumer-mittag.de STRAFJURIST, bundesweite

2010

Der geschätzen Mandantschaft, allen Kollegen und sonstigen Lesern dieses Blogs wünsche ich ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2010 !