BAG lässt Revision im Fall «Emmely» zu
zu BAG, Beschluss vom 28.07.2009 - 3 AZN 224/09 Das Verfahren um die Kassiererin «Emmely» geht weiter. Der Berlinerin wurde gekündigt, weil sie Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Ihre dagegen gerichtete Klage hatte bislang keinen Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt mit Beschluss vom 28.07.2009 die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Ungeklärt sei bisher, ob das spätere prozessuale Verhalten eines gekündigten Arbeitnehmers bei der erforderlichen Interessenabwägung als mitentscheidend berücksichtigt werden könne (Az.: 3 AZN 224/09). Sachverhalt Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen, hilfsweise ordentlichen Kündigung. Die Beklagte hatte diese Kündigung auf den Verdacht gestützt, die als Verkäuferin mit Kassentätigkeit beschäftigte Klägerin habe zwei von einer Kollegin gefundene Leergutbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro bei einem Einkauf zum eigenen Vorteil eingelöst. Das Arbeitsgericht hatte die Kündi...