Anerkennung der Vaterschaft
Die Vaterschaftsanerkennung kann kostenfrei beim Jugend- oder Standesamt beurkundet werden. Die Beurkundung beim Notar oder Amtsgericht ist hingegen kostenpflichtig. Die Beurkundungen können auch am Wohnort des Vaters erledigt werden; im Ausland ist die Beurkundung bei dazu befugten Konsularbeamten der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland möglich. Zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist die Beurkundung der Zustimmungserklärung der Mutter des Kindes erforderlich. Die Zustimmungserklärung kann ebenfalls bei allen oben genannten Stellen beurkundet werden. Falls die Zustimmungserklärung der Mutter ein Jahr nach Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung noch nicht beurkundet ist, kann die Vaterschaftsanerkennung widerrufen werden. Sowohl Vaterschaftsanerkennung als auch Zustimmungserklärung können nur persönlich und nicht durch einen Bevollmächtigten abgegeben werden. Sie können zusammen oder auch einzeln beurkundet werden. Die Beurkundungen können bereits während der S...