...schildert mein Kollege Melchor Ein älterer (60) Verkehrsteilnehmer (wahrscheinlich Typ Autofahrer mit Hut) zeigt jüngeren (40) Mercedesfahrer an wegen angeblicher Beleidigung und Nötigung im Straßenverkehr. Die Personenbeschreibung ist schon eher schlecht bis unzutreffend. Polizei ermittelt die Fahrzeughalterin, eine GbR, und schickt dieser einen Zeugenfragebogen mit der Bitte um Benennung des verantwortlichen Fahrers und gleichzeitiger Belehrung über Zeugnis- und Aussageverweigerungsrechte (§§ 52, 55 StPO). Der Gesellschafter der GbR, der den Mercedes gefahren hat, ist sich jedoch keiner Schuld bewusst und sieht zum Schweigen keinen Anlass. Er teilt kurz und präzise mit, er sei der Fahrer gewesen. Im Übrigen sei die Anschuldigung unzutreffend, es habe weder eine Beleidigung noch eine Nötigung gegeben. Es steht also Aussage gegen Aussage, weitere Beweismittel sind nicht ersichtlich. Die Polizei denkt jedenfalls noch über weitere Ermittlungen nach und gibt den Vorgang...