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Es werden Posts vom September 27, 2009 angezeigt.

Staatsanwalt

...nachdem der Staatsanwalt schon bei der Verlesung der Anklageschrift einen herrlichen Versprecher hatte (....der Angekackte.....äh....der Angeklagte)..... hat er sich im Schlussvortrag sogar noch selbst übertroffen. Er sprach nun von einem der Angeklagten als "spritus rectus"..... meinte doch aber wohl den spiritus rector.... oder ???

Merkellizer

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gefunden bei Flickr

ach wie gut - das ich nur ein kleiner Provinzanwalt bin.....

....... Denn in den Topsozietäten knirscht es gewaltig ..... berichtet der Handakte WebLAWg ähnliche Gedanken macht sich auch der Kollege Hoenig aus Berlin

Eine Geschichte wie aus dem Lehrbuch (für Mandanten, wenn es das denn gäbe):

...schildert mein Kollege Melchor Ein älterer (60) Verkehrsteilnehmer (wahrscheinlich Typ Autofahrer mit Hut) zeigt jüngeren (40) Mercedesfahrer an wegen angeblicher Beleidigung und Nötigung im Straßenverkehr. Die Personenbeschreibung ist schon eher schlecht bis unzutreffend. Polizei ermittelt die Fahrzeughalterin, eine GbR, und schickt dieser einen Zeugenfragebogen mit der Bitte um Benennung des verantwortlichen Fahrers und gleichzeitiger Belehrung über Zeugnis- und Aussageverweigerungsrechte (§§ 52, 55 StPO). Der Gesellschafter der GbR, der den Mercedes gefahren hat, ist sich jedoch keiner Schuld bewusst und sieht zum Schweigen keinen Anlass. Er teilt kurz und präzise mit, er sei der Fahrer gewesen. Im Übrigen sei die Anschuldigung unzutreffend, es habe weder eine Beleidigung noch eine Nötigung gegeben. Es steht also Aussage gegen Aussage, weitere Beweismittel sind nicht ersichtlich. Die Polizei denkt jedenfalls noch über weitere Ermittlungen nach und gibt den Vorgang

«Financial Times Deutschland»: Steuersünder verklagt Liechtensteiner Bank

Ein deutscher Steuersünder hat die liechtensteinische LGT Bank auf 13 Millionen Euro Schadensersatz verklagt. Das berichtet die «Financial Times Deutschland» in seiner Ausgabe vom 23.09.2009. Das Geldinstitut im Besitz des Fürstenhauses von Liechtenstein habe ihn nicht über den Datendiebstahl informiert, der 2008 zu den spektakulären Ermittlungen gegen etwa 700 deutsche Steuersünder geführt hatte. Somit habe er sich nicht selbst anzeigen können, um straffrei zu bleiben. Kläger 2008 aufgrund von LGT-Affäre verurteilt Die deutschen und liechtensteinischen Anwälte des Klägers haben eine Klageschrift mit mehreren Punkten vorbereitet, in denen der LGT zahlreiche Versäumnisse und fehlerhafte Beratung angelastet werden, berichtet die Zeitung weiter. Der Fall soll demnach bereits kommende Woche vor dem Landgericht in Vaduz verhandelt werden. Der Prozess gilt als Musterprozess. Nach Informationen der Zeitung handelt es sich bei dem Kläger um einen Immobilienunternehmer aus Bad Homburg, dessen V

Familie

Ich liebe meine Frau !