Bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen aus betriebsbedingten Gründen muss der Arbeitgeber genau auswählen, wen er entläßt. Das Kündigungsschutzgesetz schreibt die sog. Sozialauswahl vor. Details dazu finden Sie hier beim Kollegen Martin.
“Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich.” Wilhelm Busch