Die Bundesregierung hat eine Verordnung (BT-Drs. 16/13100) zum Bundesimmissionsschutzgesetz erlassen, die sich mit kleinen und mittleren Feuerungsanlagen befasst. Sie regelt unter anderem unter welchen Bedingungen Kamin- und Kachelöfen, Herde und offene Kamine betrieben und welche Brennstoffe verbrannt werden dürfen. Mit der Verordnung solle die Feinstaubbelastung aus diesen Kleinfeuerungsanlagen deutlich gesenkt werden, heißt es in einer Mitteilung der Bundestagspressestelle vom 03.06.2009. Hohe Schadstoffemissionen aus Holzfeuerungen Hintergrund der Maßnahme ist laut Mitteilung unter anderem, dass rund 97 Prozent des Gesamtstaubs aus Kaminen und Öfen aus gesundheitsgefährdendem Feinstaub bestehen. Die bisherigen Grenzwerte für Schadstoffemissionen aus Holzfeuerungen stammten aus dem Jahr 1988 und seien veraltet. Außerdem existierten für viele Öfen und Kamine, die heute in Wohnungen aufgestellt sind, noch keine Grenzwerte. beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 4. Juni 2009.