Gerichtssprache ist doch Deutsch !?

In einem Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (schon das ein monströses Wort) schreibt ein Familienrichter „Was fehlt, kann ein Abgleich der `berichtigten` Verfügung vom 22. 06. 09 mit der (unterbliebenen) Antwort der Antragstellerin ermittelt werden.“

Die Antragstellerin (und auf ihre telefonische Nachfrage bei der Geschäftsstelle des Gericht, geht es den Damen dort ebenso) versteht das nicht !!!

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