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Es werden Posts vom Juni 3, 2012 angezeigt.

Der Rasenmäher am Wochenende

Oft werden wir gefragt, wann genau der (böse?) Nachbar eigentlich den Rasenmäher anwerfen darf. Daher hier meine (halböffentliche) Antwort: Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind. Karl Valentin Nein - im Ernst: Das ist (natürlich) geregelt. Füher war das die sog. “Rasenmäherlärm-Verordnung”. Nun heißt die entsprechende Norm  “Geräte- und Motorenlärm-Verordnung”  und betrifft nun auch Laubwegbläser, Rasentrimmer und Rasenkantenschneider sowie auch Heckenschneider. Die Regelung besagt: Diese (lauten) Geräte dürfen in  Wohngebieten  werktags zwischen 20:00 Uhr und 7:00 Uhr nicht genutzt werden dürfen  und  sonn- und feiertags gar nicht .  Wer sich nicht dran hält, bekommt Ärger mit seine Nachbarn und u.U. einen Bußgeldbescheid.  Andere Gesetze und Verordnungen sowie  kommunale Satzungen  können die Geräte- und MaschinenlärmVO aber ergänzen und überlagern. So können die genannten Betriebszeiten insbesondere ortsrechtlich weiter eingeschränkt werden. Dies k