Der Rasenmäher am Wochenende
Oft werden wir gefragt, wann genau der (böse?) Nachbar eigentlich den Rasenmäher anwerfen darf. Daher hier meine (halböffentliche) Antwort: Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind. Karl Valentin Nein - im Ernst: Das ist (natürlich) geregelt. Füher war das die sog. “Rasenmäherlärm-Verordnung”. Nun heißt die entsprechende Norm “Geräte- und Motorenlärm-Verordnung” und betrifft nun auch Laubwegbläser, Rasentrimmer und Rasenkantenschneider sowie auch Heckenschneider. Die Regelung besagt: Diese (lauten) Geräte dürfen in Wohngebieten werktags zwischen 20:00 Uhr und 7:00 Uhr nicht genutzt werden dürfen und sonn- und feiertags gar nicht . Wer sich nicht dran hält, bekommt Ärger mit seine Nachbarn und u.U. einen Bußgeldbescheid. Andere Gesetze und Verordnungen sowie kommunale Satzungen können die Geräte- und MaschinenlärmVO aber ergänzen und überlagern. So können die genannten Betriebszeiten insbesondere ...