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Es werden Posts vom März 23, 2025 angezeigt.

Wahltäuschung durch Politiker

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Der Grund, warum Politiker nicht reihenweise nach  § 108a StGB angeklagt werden, wenn sie nach der Wahl ihre Positionen ändern oder gar das Gegenteil dessen vertreten, was sie vor der Wahl sagten, liegt in den rechtlichen und faktischen Rahmenbedingungen, die die Anwendung dieses Paragraphen auf Wahlversprechen beschränken. 1. Wählertäuschung versus Meinungsänderung Wählertäuschung : § 108a StGB zielt auf die bewusste Täuschung des Wählers, um seine Stimmabgabe unmittelbar zu beeinflussen. Diese Täuschung muss den Wähler über den Inhalt seiner Erklärung im Unklaren lassen oder ihn gegen seinen Willen beeinflussen. Politische Meinungsänderung : Eine Änderung der Meinung oder der politischen Positionen nach einer Wahl fällt nicht unter diesen Strafbestand. Politiker haben das Recht, ihre Meinungen und politischen Positionen zu ändern, was durch die Meinungsfreiheit geschützt ist ( Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ). 2. Rechtlich unv...

ALG-Sperrfrist nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages

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Wird zwischen AN und AG die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrages (Aufhebungsvertrag) vereinbart, ist mit einer Sperrfrist für das Arbeitslosengeld zu rechnen. Die Agentur für Arbeit prüft, ob der Arbeitnehmer durch die Lösung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat und ob dabei kein wichtiger Grund für sein Verhalten vorlag. Wichtiger Grund zur Vermeidung einer Sperrfrist Ein wichtiger Grund zur Vermeidung einer Sperrfrist liegt vor, wenn der Arbeitnehmer zwischen der Annahme einer betriebsbedingten Kündigung und dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit Abfindung, die zum gleichen Beendigungszeitpunkt führen, wählen muss. In solchen Fällen kann der Abschluss eines Aufhebungsvertrags gerechtfertigt sein, insbesondere wenn die Annahme der Kündigung nicht zumutbar ist.   Relevante Rechtsprechung Die folgenden Entscheidungen zeigen, dass unter bestimmten Bedingungen ein Aufhebungsvertrag einen wichtigen Grund darstel...

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Was bedeutet Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld?

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  Die Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld ist eine Zeitspanne, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Sie tritt unter bestimmten Umständen ein, die hauptsächlich mit dem Verhalten des Arbeitslosen zusammenhängen.   Voraussetzungen für eine Sperrfrist Eine Sperrfrist kann eintreten, wenn: Der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis selbst gelöst hat und dabei vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat, ohne einen wichtigen Grund dafür zu haben ( § 159 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III ). Der Arbeitslose durch ein vertragswidriges Verhalten Anlass für die Kündigung durch den Arbeitgeber gegeben hat ( § 159 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III ). Diese Voraussetzungen dienen dazu, zu verhindern, dass Arbeitnehmer sich leichtfertig gegen eine Beschäftigung entscheiden und daraufhin Arbeitslosengeld beziehen. Dauer der Sperrfrist Die Sperrfrist beträgt im Regelfall 12 Wochen ( § 159 Abs. 1 Satz 1 SGB III ). S...

Die Schadensminderungspflicht des Arbeitnehmers, nach einer Kündigung

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  Die Schadensminderungspflicht verlangt vom Arbeitnehmer, nach einer Kündigung aktiv nach einem neuen Arbeitsplatz zu suchen, um finanzielle Verluste (z. B. Lohnausfall) zu minimieren. Konkret bedeutet das: Der Arbeitnehmer muss sich ernsthaft und nachweisbar bemühen, eine Ersatzbeschäftigung zu finden. Verstößt er gegen diese Pflicht, kann das Gericht den vom Arbeitgeber zu ersetzenden Schaden kürzen (sog. Mitverschulden nach § 254 BGB). Praxisbeispiel: Der Arbeitnehmer sollte Bewerbungen schreiben, sich bei der Arbeitsagentur melden oder zumutbare Jobangebote annehmen. Ablehnung eines zumutbaren Ersatzjobs (z. B. vergleichbare Position/Branche/Gehalt) kann zur Kürzung von Schadensersatzansprüchen führen.   BAG-Urteile (Bundesarbeitsgericht): BAG, Urteil vom 17.01.2013 – 5 AZR 678/11: Das Gericht betont, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, den Schaden durch eigenes Zutun zu begrenzen. BAG, Urteil vom 25.10.2018 – 8 AZR 489/16: Ein Arbeitnehmer, der ...

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