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Es werden Posts vom Januar 7, 2024 angezeigt.

Was Arbeitnehmer gerne mal vergessen – die Personalbuchaltung aber nie:

Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage. § 2 Absatz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz  FTh | Zu Recht | 12. Jan 2024

Ehescheidung - Psychische Erkrankung kein zwingender Härtefall - OLG Hamm

  Eine ge­schei­ter­te Ehe kann auch dann zu schei­den sein, wenn ein Ehe­part­ner an einer psy­chi­schen Er­kran­kung lei­det und im Fall der Schei­dung eine Sui­zid­ge­fähr­dung nicht aus­zu­schlie­ßen ist. Die Här­te­klau­sel steht laut OLG Hamm nicht zwin­gend ent­ge­gen. zu OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2023 -  4 UF 87/23 Details hier  beim Beck-Verlag