Sätze beim Arbeitslosengeld II und in der Grundsicherung sind ab 1.1.2015 gestiegen
Ab dem 1.1.2015 sind die Regelbedarfssätze für das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und die Grundsicherung um 2,12 % gestiegen und zwar wie folgt: € 399 pro Monat für erwachsener Single € 360 pro Monat für Paare/ Bedarfsgemeinschaften € 320 pro Monat für Erwachsene, die im Haushalt anderer leben € 234 pro Monat für Kinder bis 6 Jahre € 267 pro Monat für Kinder von 6 bis 14 Jahren € 302 pro Monat für Kinder von 14 bis 18 Jahren Rechtsanwalt Frank Theumer | Kanzlei Theumer & Theumer - Zu Recht !! Ludwigsfelde, den 06. Jan 2015