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Bestattungsrecht (u.a. nach Trennung und Scheidung) Wer entscheidet – und wer zahlt?

Wer darf nach dem Tod über Bestattungsart und -ort entscheiden? Wer muss zahlen? Und was passiert, wenn niemand zahlen kann? Ein Überblick — besonders für getrennt lebende, geschiedene und unverheiratete Paare.   Der Tod eines nahestehenden Menschen trifft Angehörige häufig unvorbereitet — und konfrontiert sie unmittelbar mit praktischen und rechtlichen Fragen, für die kaum Zeit bleibt. Gerade in Trennungs- und Scheidungssituationen sowie in nichtehelichen Lebensgemeinschaften entstehen dabei regelmäßig Konflikte: Wer hat das Bestimmungsrecht? Wer muss die Kosten tragen? Und wann hilft der Staat? 1  |  Wer entscheidet? Das Totenfürsorgerecht Der Wille des Verstorbenen hat Vorrang — ob ausdrücklich in einer Bestattungsverfügung oder erkennbar aus gelebten Wünschen. Der BGH hat dies in seiner Leitentscheidung vom 26. Februar 1992 (XII ZR 58/91) klargestellt: Maßgeblich ist der Wille des Verstorbenen; er kann auch eine Person seines Vertrauens außerhalb der Familie m...

Krankheitsbedingte Kündigung: Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Einleitung: Ihr Recht im Krankheitsfall – Klarheit und Sicherheit Viele Menschen fragen sich: Kann ich meinen Job verlieren, nur weil ich krank bin? Die Realität zeigt, dass krankheitsbedingte Kündigungen im deutschen Arbeitsrecht ein Dauerthema sind – und oft Unsicherheit auslösen. In diesem Beitrag erfahren Sie einfach und klar, wann und unter welchen Bedingungen eine krankheitsbedingte Kündigung möglich ist.   Was ist eine krankheitsbedingte Kündigung? Definition, Voraussetzungen und Bedeutung für Betroffene Krankheitsbedingte Kündigung heißt vereinfacht: Der Arbeitgeber beendet das Arbeitsverhältnis, weil der Arbeitnehmer durch Krankheit seine Arbeit dauerhaft oder immer wieder nicht erfüllen kann. Wichtig ist: Nicht die Krankheit selbst ist der Kündigungsgrund, sondern die Tatsache, dass die vertraglich geschuldete Leistung über längere Zeit (oder immer wieder) nicht erbracht werden kann. Wichtige Begriffserklärung: Personenbedingte Kündigung: Künd...

Gewalt in der Ehe: Wenn schwere Körperverletzung den Versorgungsausgleich ausschließt

Gewalt in Beziehungen ist keine Seltenheit – und hat gravierende Folgen Gewalt in Ehe und Partnerscha ft ist leider noch immer Alltag für viele Menschen in Deutschland. Laut aktuellen Zahlen werden jedes Jahr mehr als 250.000 Menschen Opfer von häuslicher Gewalt – und in fast 80 Prozent der Fälle sind die Betroffenen Frauen. Besonders alarmierend: Jede dritte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens mindestens einmal Gewalt durch den (Ex-)Partner . Die Polizeistatistik bildet dabei meist nur die Spitze des Eisbergs ab, denn viele Vorfälle werden aus Angst, Scham oder Unsicherheit nicht gemeldet. Die Formen der Gewalt reichen von psychischer Erniedrigung und Kontrolle bis hin zu gefährlicher Körperverletzung oder gar Tötungsdelikten. Wird eine Beziehung gewalttätig, können die Folgen für das Opfer schwerwiegend und dauerhaft sein. Eine besonders dramatische Folge ist etwa das Erblinden eines Ehegatten nach tätlichem Angriff. Doch welche rechtlichen Konsequenzen hat so ein Fall – insbesond...

Anwalt & KI - Der Anwalt der Zukunft

Der Anwalt der Zukunft ist derjenige, der seine ureigenen Stärken — Urteilskraft, strategische Weitsicht und Empathie — durch den intelligenten Einsatz von KI noch wirkungsvoller macht.   Wie ich KI in meiner Arbeit einsetze Ich möchte meiner Mandantschaft gegenüber immer offen sein: Bei meiner täglichen Arbeit setze ich KI-gestützte Assistenzsysteme ein — konkret den Dienst von Libratech . Die KI unterstützt mich dabei, meine Einschätzungen sprachlich präziser, strukturierter und schneller zu formulieren. Was die KI nicht tut: Sie trifft keine rechtlichen Entscheidungen und ersetzt nicht meine juristische Beurteilung. Sämtliche inhaltlichen Bewertungen, die rechtliche Argumentation und die Verantwortung für meine Empfehlungen liegen ausschließlich bei mir — auf Grundlage meiner eigenen Expertise und unabhängigen Prüfung des Sachverhalts.   Kurz gesagt: Die KI schreibt mit — ich denke, prüfe und entscheide. Die juristische Verantwortung bleibt uneingeschränkt ...

Warum Sie sich besser nicht von Ihrer Rechtsschutzversicherung beraten lassen sollten

Während Versicherer mit einem „niedrigschwelligen Zugang“ zum Recht werben, sollten Sie zweifeln an der Unabhängigkeit, der Qualität und an mögliche Interessenkonflikte bei einer Beratung durch die Versicherung selbst denken. 1. Interessenkonflikte und Motivation der Rechtsschutzversicherer Die potenzielle Gefahr einer rechtlichen Beratung durch Ihre Rechtsschutzversicherung liegt im strukturellen Interessenkonflikt: Die Versicherung ist kein unabhängiger Interessenvertreter des Kunden, sondern ein Unternehmen mit eigenen wirtschaftlichen Zielen. Im Kern stehen hierbei das Kostenmanagement und die Reduzierung eigener Ausgaben – auch durch die (teils standardisierte) Lenkung von Mandanten zu eigenen oder „vertrauensnahen“ Beratern sowie durch außergerichtliche Erledigung möglichst vieler Fälle. So ist es gerade Ziel der aktuellen Gesetzesinitiative, dass Rechtsschutzversicherer künftig neben der Kostenübernahme auch Beratung und Vertretung leisten dürfen – faktisch entwickelt sich d...

Wie (lesbar) muss eine Unterschrift aussehen ?

  Eine Unterschrift setzt ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde voraus, das aber nicht lesbar sein muss (zuletzt u.a. OLG München, Beschl. v. 05.05.2025, Az. 33 Wx 289-24 e). Es muss ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend gekennzeichneter individueller Schriftzug vorliegen, der charakteristische Merkmale aufweist und sich - dem gesamten Schriftbild nach - als Unterschrift eines Namens darstellt (BGH, Beschl. v. 11.04.2013, Az. VII ZB 43/12). Die Rechtsprechung lässt also logischerweise einen breiten Rahmen zu, schließlich sind Namenszüge hochindividuell. Damit ist auch die Unterschrift des B. zulässig. Es muss nicht jeder einzelne Buchstabe des Namens klar zu entziffern sein. Es genügt, wenn dem Schriftbild Andeutungen von Buchstaben noch zu entnehmen sind und insgesamt ein „Element des Schreibens“ vorliegt. Allerdings ist unzulässig, dass kein einziger Buchstabe zu erkennen ist. Was ebenfalls nicht ausreicht: Reine Schwünge und Linien. Oder g...

Absolute Überlastung: Temporärer Aufnahmestopp in der Kanzlei

In  fast drei Jahrzehnten als selbstständiger Anwalt habe ich eine Vielzahl von beruflichen Herausforderungen erlebt und so manche Situation der Überlastung gemeistert. Immer dann, wenn es besonders turbulent wurde, standen für mich die Interessen meiner Mandanten und die persönliche Bindung an viele langjährige Mandanten stets im Mittelpunkt. Im Laufe der Jahre habe ich daher auch in sehr belasteten Zeiten immer wieder Mandate – insbesondere auf dringende Empfehlung oder bei persönlicher Betroffenheit – angenommen, selbst wenn meine Auslastung eine Annahme eigentlich kaum noch zuließ. Auch Fälle, in denen mir das Bedürfnis eines Hilfesuchenden oder die besondere Dringlichkeit auffiel, haben mein Berufsethos herausgefordert: So war es in meiner Praxis immer wieder das Gewissen, das mich dazu bewogen hat, trotz bestehender Kapazitätsgrenzen für einzelne Menschen doch noch Zeit zu finden und rechtlichen Beistand zu leisten. Warum nun ein konsequenter Aufnahmestopp? Aktuell befi...