Absolute Überlastung: Temporärer Aufnahmestopp in der Kanzlei
In fast drei Jahrzehnten als selbstständiger Anwalt habe ich eine Vielzahl von beruflichen Herausforderungen erlebt und so manche Situation der Überlastung gemeistert. Immer dann, wenn es besonders turbulent wurde, standen für mich die Interessen meiner Mandanten und die persönliche Bindung an viele langjährige Mandanten stets im Mittelpunkt. Im Laufe der Jahre habe ich daher auch in sehr belasteten Zeiten immer wieder Mandate – insbesondere auf dringende Empfehlung oder bei persönlicher Betroffenheit – angenommen, selbst wenn meine Auslastung eine Annahme eigentlich kaum noch zuließ.
Auch
Fälle, in denen mir das Bedürfnis eines Hilfesuchenden oder die besondere
Dringlichkeit auffiel, haben mein Berufsethos herausgefordert: So war es in
meiner Praxis immer wieder das Gewissen, das mich dazu bewogen hat, trotz
bestehender Kapazitätsgrenzen für einzelne Menschen doch noch Zeit zu finden
und rechtlichen Beistand zu leisten.
Warum nun
ein konsequenter Aufnahmestopp?
Aktuell
befinde ich mich jedoch in einer ganz besonderen beruflichen Situation: Die
Menge und Komplexität der laufenden Mandate hat derartige Ausmaße angenommen,
dass ich mir, erstmalig seit Kanzleigründung, selbst ein absolutes
Aufnahmestopp auferlegen muss. Der Grund dafür ist einfach und ehrlich:
Glaubwürdig und gewissenhaft Mandate zu bearbeiten, setzt voraus, jedem
einzelnen Fall ausreichend Zeit und Aufmerksamkeit zu widmen. Dies ist unter
den jetzigen Bedingungen schlicht nicht mehr möglich, ohne die Qualität meiner
Arbeit und die berechtigten Erwartungen der Mandanten zu gefährden.
Auch
wenn dies keine leichtfertige Entscheidung ist, sehe ich mich – insbesondere im
Interesse der Mandanten – verpflichtet, keine neuen Fälle mehr anzunehmen, ehe
sich die derzeitige Arbeitslast wieder auf ein vertretbares Maß reduziert hat.
Mandatsannahme:
Ethische und professionelle Verantwortung
Als
Anwalt bin ich an meine Berufsordnung gebunden und dazu verpflichtet, Mandate
nur dann zu übernehmen, wenn ich ihrer sachgerecht und gewissenhaft nachkommen
kann. Der sogenannte „Anwaltsvertrag“ setzt nicht nur Fachkompetenz, sondern
auch Ressourcen und persönliche Leistungsfähigkeit voraus. Ist ein Anwalt
bereits ausgelastet oder erkennt er, dass die Betreuung eines zusätzlichen
Mandats seine Sorgfaltspflichten gefährden könnte, darf und soll er im Sinne
der Mandanten sowie der Berufsethik die Annahme eines weiteren Auftrags
konsequent ablehnen.
Dies
entspricht sowohl berufsrechtlichen Anforderungen als auch der
Erwartungshaltung an Integrität und Verantwortung in diesem Berufsfeld. Eine
offene, transparente Kommunikation darüber ist zulässig und wird ausdrücklich
empfohlen – sowohl aus Sicht der Wahrung der professionellen Standards als auch
zur Vermeidung späterer Missverständnisse zwischen Kanzlei und Mandantschaft.
Umgang mit
Ausnahmen und vergangenen Erfahrungen
In
der Vergangenheit habe ich – wie erwähnt – bei persönlichen Anfragen von
langjährigen Mandanten oder deren Empfehlungen, sowie in besonders dringenden
Fällen, noch Ausnahmen zugelassen. Ich habe mich dabei stets an meinem Gewissen
und einer sorgfältigen Güterabwägung orientiert. Diese Flexibilität war für
mich ein wesentlicher Bestandteil des menschlichen Miteinanders im
Anwaltsberuf.
Gerade
weil ich aus Erfahrung weiß, wie wichtig ein vertrauensvoller Ansprechpartner
in rechtlich belastenden Situationen sein kann, fällt mir die jetzige
Entscheidung so schwer. Der Aufnahmestopp ist jedoch ein notwendiger Schritt,
um weiterhin eine qualitätsvolle, individuell geprägte Betreuung meiner
bestehenden Mandate sicherzustellen.
Blick nach
vorn: Wann werden wieder Mandate angenommen?
Ich
werde alles daransetzen, die bestehenden Fälle in der gewohnten Gründlichkeit
zu betreuen und sobald wie möglich wieder neue Mandate übernehmen zu können.
Wann genau dies der Fall sein wird, kann ich derzeit nicht verlässlich zusagen.
Interessenten bitte ich, sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut mit ihrem
Anliegen an mich zu wenden.
Ich
hoffe auf das Verständnis potenzieller Neumandanten und auch der aktuellen
Mandanten – gerade auch in einer Phase, in der es nicht selbstverständlich ist,
„Nein“ zu sagen.
Hinweis: Sie können selbstverständlich von
Ihrem Recht Gebrauch machen, sich an andere Kollegen oder die anwaltlichen
Notdienste zu wenden. In dringenden oder außergewöhnlichen Fällen helfe ich,
soweit noch leistbar, gerne bei einer Empfehlung oder Vermittlung innerhalb
meines Netzwerks weiter.
Schlussgedanken
Diese
Entscheidung folgt weniger nackten Zahlen als vielmehr einer Haltung der
Verantwortung. Den Erwartungen und Interessen meiner Mandanten gerecht zu
werden bleibt auch in Ausnahmesituationen mein Hauptanliegen. Es bleibt mir zu
danken – für Ihr Vertrauen und Ihr Verständnis!
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