Absolute Überlastung: Temporärer Aufnahmestopp in der Kanzlei

In  fast drei Jahrzehnten als selbstständiger Anwalt habe ich eine Vielzahl von beruflichen Herausforderungen erlebt und so manche Situation der Überlastung gemeistert. Immer dann, wenn es besonders turbulent wurde, standen für mich die Interessen meiner Mandanten und die persönliche Bindung an viele langjährige Mandanten stets im Mittelpunkt. Im Laufe der Jahre habe ich daher auch in sehr belasteten Zeiten immer wieder Mandate – insbesondere auf dringende Empfehlung oder bei persönlicher Betroffenheit – angenommen, selbst wenn meine Auslastung eine Annahme eigentlich kaum noch zuließ.

Auch Fälle, in denen mir das Bedürfnis eines Hilfesuchenden oder die besondere Dringlichkeit auffiel, haben mein Berufsethos herausgefordert: So war es in meiner Praxis immer wieder das Gewissen, das mich dazu bewogen hat, trotz bestehender Kapazitätsgrenzen für einzelne Menschen doch noch Zeit zu finden und rechtlichen Beistand zu leisten.

Warum nun ein konsequenter Aufnahmestopp?

Aktuell befinde ich mich jedoch in einer ganz besonderen beruflichen Situation: Die Menge und Komplexität der laufenden Mandate hat derartige Ausmaße angenommen, dass ich mir, erstmalig seit Kanzleigründung, selbst ein absolutes Aufnahmestopp auferlegen muss. Der Grund dafür ist einfach und ehrlich: Glaubwürdig und gewissenhaft Mandate zu bearbeiten, setzt voraus, jedem einzelnen Fall ausreichend Zeit und Aufmerksamkeit zu widmen. Dies ist unter den jetzigen Bedingungen schlicht nicht mehr möglich, ohne die Qualität meiner Arbeit und die berechtigten Erwartungen der Mandanten zu gefährden.

Auch wenn dies keine leichtfertige Entscheidung ist, sehe ich mich – insbesondere im Interesse der Mandanten – verpflichtet, keine neuen Fälle mehr anzunehmen, ehe sich die derzeitige Arbeitslast wieder auf ein vertretbares Maß reduziert hat.

Mandatsannahme: Ethische und professionelle Verantwortung

Als Anwalt bin ich an meine Berufsordnung gebunden und dazu verpflichtet, Mandate nur dann zu übernehmen, wenn ich ihrer sachgerecht und gewissenhaft nachkommen kann. Der sogenannte „Anwaltsvertrag“ setzt nicht nur Fachkompetenz, sondern auch Ressourcen und persönliche Leistungsfähigkeit voraus. Ist ein Anwalt bereits ausgelastet oder erkennt er, dass die Betreuung eines zusätzlichen Mandats seine Sorgfaltspflichten gefährden könnte, darf und soll er im Sinne der Mandanten sowie der Berufsethik die Annahme eines weiteren Auftrags konsequent ablehnen.

Dies entspricht sowohl berufsrechtlichen Anforderungen als auch der Erwartungshaltung an Integrität und Verantwortung in diesem Berufsfeld. Eine offene, transparente Kommunikation darüber ist zulässig und wird ausdrücklich empfohlen – sowohl aus Sicht der Wahrung der professionellen Standards als auch zur Vermeidung späterer Missverständnisse zwischen Kanzlei und Mandantschaft.

Umgang mit Ausnahmen und vergangenen Erfahrungen

In der Vergangenheit habe ich – wie erwähnt – bei persönlichen Anfragen von langjährigen Mandanten oder deren Empfehlungen, sowie in besonders dringenden Fällen, noch Ausnahmen zugelassen. Ich habe mich dabei stets an meinem Gewissen und einer sorgfältigen Güterabwägung orientiert. Diese Flexibilität war für mich ein wesentlicher Bestandteil des menschlichen Miteinanders im Anwaltsberuf.

Gerade weil ich aus Erfahrung weiß, wie wichtig ein vertrauensvoller Ansprechpartner in rechtlich belastenden Situationen sein kann, fällt mir die jetzige Entscheidung so schwer. Der Aufnahmestopp ist jedoch ein notwendiger Schritt, um weiterhin eine qualitätsvolle, individuell geprägte Betreuung meiner bestehenden Mandate sicherzustellen.

Blick nach vorn: Wann werden wieder Mandate angenommen?

Ich werde alles daransetzen, die bestehenden Fälle in der gewohnten Gründlichkeit zu betreuen und sobald wie möglich wieder neue Mandate übernehmen zu können. Wann genau dies der Fall sein wird, kann ich derzeit nicht verlässlich zusagen. Interessenten bitte ich, sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut mit ihrem Anliegen an mich zu wenden.

Ich hoffe auf das Verständnis potenzieller Neumandanten und auch der aktuellen Mandanten – gerade auch in einer Phase, in der es nicht selbstverständlich ist, „Nein“ zu sagen.

 

Hinweis: Sie können selbstverständlich von Ihrem Recht Gebrauch machen, sich an andere Kollegen oder die anwaltlichen Notdienste zu wenden. In dringenden oder außergewöhnlichen Fällen helfe ich, soweit noch leistbar, gerne bei einer Empfehlung oder Vermittlung innerhalb meines Netzwerks weiter.

 

Schlussgedanken

Diese Entscheidung folgt weniger nackten Zahlen als vielmehr einer Haltung der Verantwortung. Den Erwartungen und Interessen meiner Mandanten gerecht zu werden bleibt auch in Ausnahmesituationen mein Hauptanliegen. Es bleibt mir zu danken – für Ihr Vertrauen und Ihr Verständnis!

 

fth | 07. Okt 2025 | Zu Recht !!

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