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Wenn der Erblasser das Vermögen schon zu Lebzeiten weggibt – welche Hebel haben Pflichtteilsberechtigte?

Erbrecht aktuell Wenn der Erblasser das Vermögen schon zu Lebzeiten weggibt – welche Hebel haben Pflichtteilsberechtigte? Pflichtteilsergänzung bei Immobilien, Lebensversicherungen und Ehegattenschenkungen „Wer glaubt, den Pflichtteil durch Schenkungen zu Lebzeiten aushebeln zu können, hat die Rechnung ohne § 2325 BGB gemacht." Zur Bedeutung der Pflichtteilsergänzung in der erbrechtlichen Praxis Ein häufiges Szenario in der erbrechtlichen Beratung: Der Erblasser hat noch zu Lebzeiten wesentliche Vermögenswerte verschoben – eine Immobilie an den neuen Ehepartner übertragen, eine Lebensversicherung zugunsten Dritter abgeschlossen oder Geld an einzelne Familienmitglieder verschenkt. Für die Pflichtteilsberechtigten, die bei der Erbfolge leer ausgehen, scheint der Nachlass dann plötzlich nahezu wertlos zu sein. Doch das Gesetz bietet hier einen wichtigen Schutz: die Pflichtteilsergänzung nach § 2325 BGB . Was ist die ...