Irrtümer im Familienrecht - Automatische Scheidung nach 3 Jahren ?
Eine Serie über hartnäckige Missverständnisse rund um Ehe, Trennung und Scheidung — diesmal: die Legende von der automatischen Scheidung nach drei Jahren. Der Irrtum „Nach drei Jahren Trennung wird man automatisch geschieden." Dieser Irrtum ist weit verbreitet — und besonders hartnäckig, weil er einen wahren Kern hat, den viele zu weit dehnen. Die Dreijahresfrist existiert tatsächlich im Gesetz. Aber sie führt nicht zur automatischen Scheidung. Sie führt zu gar nichts, solange niemand einen Antrag stellt. Was das Gesetz tatsächlich sagt Eine Ehe wird in Deutschland ausschließlich durch gerichtliches Urteil geschieden — und nur auf Antrag (§ 1564 Satz 1 BGB). Es gibt keine automatische Auflösung der Ehe durch Zeitablauf, kein Erlöschen durch Untätigkeit, kein „stillschweigendes Ende". Ohne Scheidungsantrag bleibt die Ehe bestehen — unabhängig davon, wie lange die Ehegatten bereits getrennt leben. Voraussetzung für die Scheidung ist das Scheitern der Ehe (§ 1...