Erbrecht · Pflichtteil Warum ein Federstrich im Testament nicht reicht, um nahe Angehörige vollständig vom Nachlass auszuschließen – und unter welchen Voraussetzungen sogar der Pflichtteil entzogen werden kann. In zerstrittenen Familien fällt früher oder später der Satz: „Den enterbe ich.“ Das kann ein Sohn sein, zu dem seit Jahren kein Kontakt mehr besteht, eine Tochter, die das Familienunternehmen ausschlug, oder ein Ehegatte nach gescheiterter Beziehung. Wer ein Testament aufsetzt, kann darin tatsächlich anordnen, dass eine bestimmte Person nichts erben soll. Was viele dabei übersehen: Mit dem Ausschluss aus dem Testament ist der oder die Betroffene noch lange nicht aus dem Nachlass verschwunden. Das deutsche Erbrecht stellt den engsten Familienangehörigen einen Schutzmechanismus zur Seite, der sich selbst durch ein anderslautendes Testament nicht ohne Weiteres aushürden...
“Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich.” Wilhelm Busch