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Es werden Posts vom September 27, 2026 angezeigt.

Enterbt – und trotzdem nicht leer ausgehen: der Pflichtteil

Erbrecht · Pflichtteil Warum ein Federstrich im Testament nicht reicht, um nahe Angehörige vollständig vom Nachlass auszuschließen – und unter welchen Voraussetzungen sogar der Pflichtteil entzogen werden kann. In zerstrittenen Familien fällt früher oder später der Satz: „Den enterbe ich.“ Das kann ein Sohn sein, zu dem seit Jahren kein Kontakt mehr besteht, eine Tochter, die das Familienunternehmen ausschlug, oder ein Ehegatte nach gescheiterter Beziehung. Wer ein Testament aufsetzt, kann darin tatsächlich anordnen, dass eine bestimmte Person nichts erben soll. Was viele dabei übersehen: Mit dem Ausschluss aus dem Testament ist der oder die Betroffene noch lange nicht aus dem Nachlass verschwunden. Das deutsche Erbrecht stellt den engsten Familienangehörigen einen Schutzmechanismus zur Seite, der sich selbst durch ein anderslautendes Testament nicht ohne Weiteres aushürden...

Kündigung erhalten? Die Frist für die Kündigungsschutzklage

Arbeitsrecht – Kündigung Wie die Frist für die Kündigungsschutzklage berechnet wird, warum der Briefkasten dabei eine größere Rolle spielt als gedacht, und was ich von Ihnen brauche, um die Klage rechtzeitig einzureichen. Wer eine Kündigung in den Händen hält, ist erst einmal vor den Kopf gestoßen. Das ist verständlich. Trotzdem gibt es genau eine Sache, die Sie in diesem Moment nicht aus den Augen verlieren dürfen: die Uhr. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam – auch dann, wenn sie eigentlich angreifbar gewesen wäre (§ 7 KSchG). Eine Verlängerung gibt es nicht. Ab wann laufen die drei Wochen? Die Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung. Und hier liegt die erste F...

Ladung von der Polizei erhalten? So läuft das Ermittlungsverfahren ab

Strafrecht – Ermittlungsverfahren Was die Post von der Polizei bedeutet, ob Sie hingehen müssen, und wie ich als Ihr Verteidiger vorgehe – vom ersten Schreiben bis zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft, sobald der Anfangsverdacht einer Straftat besteht – häufig ausgelöst durch eine Strafanzeige. Im Ermittlungsverfahren muss der Beschuldigte Gelegenheit bekommen, sich zu äußern, Zeugen werden angehört. Ermittelt werden soll be- und entlastend. In der Praxis liegt der Schwerpunkt leider oft auf den belastenden Umständen. Bitte nicht selbst antworten – auch dann nicht, wenn Sie alles sofort richtigstellen möchten. Jede eigene Äußerung kann Ihnen schaden und erschwert die Verteidigung fast immer. Das gilt besonders für halbe Erklärungen: Wer sich zu einem Vorgang äußert und einzelne Punkte aus...