Krankheitsbedingte Kündigung: Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Einleitung: Ihr Recht im Krankheitsfall – Klarheit und Sicherheit

Viele Menschen fragen sich: Kann ich meinen Job verlieren, nur weil ich krank bin? Die Realität zeigt, dass krankheitsbedingte Kündigungen im deutschen Arbeitsrecht ein Dauerthema sind – und oft Unsicherheit auslösen. In diesem Beitrag erfahren Sie einfach und klar, wann und unter welchen Bedingungen eine krankheitsbedingte Kündigung möglich ist.

 

Was ist eine krankheitsbedingte Kündigung?

Definition, Voraussetzungen und Bedeutung für Betroffene

Krankheitsbedingte Kündigung heißt vereinfacht: Der Arbeitgeber beendet das Arbeitsverhältnis, weil der Arbeitnehmer durch Krankheit seine Arbeit dauerhaft oder immer wieder nicht erfüllen kann. Wichtig ist: Nicht die Krankheit selbst ist der Kündigungsgrund, sondern die Tatsache, dass die vertraglich geschuldete Leistung über längere Zeit (oder immer wieder) nicht erbracht werden kann.

Wichtige Begriffserklärung:

  • Personenbedingte Kündigung: Kündigung wegen Gründe in der Person des Arbeitnehmers – dazu zählt die Krankheitsbedingte Kündigung.
  • Negative Gesundheitsprognose: Es sieht so aus, als wäre der Arbeitnehmer auch in Zukunft häufig oder lange krank.
  • Betriebliche Beeinträchtigung: Die häufigen oder langen Fehlzeiten stören den Arbeitsfluss und verursachen Kosten oder Organisationsprobleme.

 

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung überhaupt möglich? Die vier rechtlichen Prüfungsstufen

Damit eine solche Kündigung wirklich gerechtfertigt ist, müssen strenge Bedingungen erfüllt sein. Gerichte prüfen dabei immer diese Punkte:

  1. Negative Gesundheitsprognose: Wahrscheinlich wird der Arbeitnehmer weiterhin oft oder lange ausfallen.
  2. Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen: Die Fehlzeiten verursachen echte Probleme für den Betrieb (Arbeitsablauf, Kosten, Belastung der Kollegen).
  3. Fehlende Alternativen: Es gibt keine zumutbare Möglichkeit, den Arbeitnehmer anders einzusetzen oder die Arbeit anders zu organisieren.
  4. Interessenabwägung: Die persönliche Situation des Arbeitnehmers wird einbezogen – wie lange das Arbeitsverhältnis gedauert hat, ob Unterhaltspflichten bestehen, wie schwer die Folgen der Kündigung sind.

Nur wenn alle Stufen erfüllt sind und kein milderes Mittel möglich ist, darf der Arbeitgeber kündigen.

 

Wie muss eine krankheitsbedingte Kündigung vorbereitet werden? Schutz und Pflichten: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Unternehmen sind verpflichtet, vor der Kündigung ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Hierbei wird geprüft, ob und wie der Arbeitsplatz angepasst werden kann, um den Arbeitnehmer zu halten. Fehlt ein ordnungsgemäßes (und abgeschlossenes!) BEM, ist die Kündigung selten wirksam und kann vor Gericht scheitern.

Beispiel aus der Praxis:

  • Sie fehlen durch Krankheit über sechs Wochen im Jahr – Ihr Chef muss mit Ihnen ein Gespräch führen und gemeinsam nach Lösungen suchen (Veränderung der Aufgaben, technische Hilfsmittel, flexible Arbeitszeiten etc.).
  • Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind und keine Lösung gefunden wird, kommt eine Kündigung überhaupt infrage.

 

Die Rolle der Gerichte: Warum der Kündigungsschutz wirkt | Höchste Anforderungen an Arbeitgeber

Arbeitsgerichte prüfen schon recht streng, ob alle Voraussetzungen eingehalten wurden. Die Anforderungen an Beweise und Dokumentation sind hoch. Arbeitgeber haben meist die Pflicht, im Detail nachzuweisen, warum gerade in Ihrem Fall eine Kündigung gerechtfertigt ist. Das macht die krankheitsbedingte Kündigung für Arbeitgeber zum „juristischen Minenfeld“.

 

Häufige Fragen und klare Antworten

1.        Muss ich ständig Angst vor einer Kündigung haben, wenn ich krank werde?

Nein. Einzelne oder gelegentliche Krankheitsfälle sind kein Kündigungsgrund. Es muss eine „negative Prognose“ bestehen – also die Annahme, dass Sie auch künftig nicht regelmäßig arbeiten können.

2.       Was bedeutet das Betriebliche Eingliederungsmanagement für mich?

Ihr Arbeitgeber muss Sie frühzeitig nach Wegen unterstützen, wieder dauerhaft arbeiten zu können. Erst wenn das erfolglos bleibt, kann eine Kündigung geprüft werden.

3.       Was kann ich tun, wenn ich eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten habe?

Lassen Sie die Kündigung sofort arbeitsrechtlich prüfen! Viele Kündigungen sind unwirksam, weil juristische Fehler bei der Prognose, der Interessenabwägung oder dem betrieblichen Eingliederungsmanagement gemacht wurden. Nur eine fachkundige Prüfung Ihres Einzelfalls schützt Ihre Rechte.

4.      Was bedeutet „personenbedingte Kündigung“ im Unterschied zu „verhaltensbedingte Kündigung“?

Bei einer personenbedingten Kündigung (z.B. durch Krankheit) will der Arbeitnehmer arbeiten, kann es aber nicht. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung kann der Arbeitnehmer arbeiten, will aber nicht.

5.       Kann eine Krankheit als solche zum Verlust des jobs führen?

Nein. Nicht die Krankheit selbst, sondern deren Folgen für die Arbeit zählen. Nur wenn Ihre Arbeit aus Sicht des Berufsbildes gar nicht mehr zumutbar erledigt werden kann, ist eine Kündigung möglich.

 

Praktische Handlungsoptionen für Betroffene

  • Sichern Sie sich rechtzeitig arbeitsrechtliche Beratung, wenn Sie merken, dass Ihre Krankheit zu längeren Ausfällen führt.
  • Dokumentieren Sie Ihre Gespräche, Atteste und das Angebot des betrieblichen Eingliederungsmanagements.
  • Melden Sie sich sofort, wenn Sie eine Kündigung erhalten. Fristen zur Klage (3 Wochen) laufen sehr schnell ab.

 

Zusammenfassung: Was Sie mitnehmen sollten

  • Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur bei sehr strengen Voraussetzungen möglich.
  • Vor jeder Kündigung muss Ihr Arbeitgeber Alternativen ernsthaft prüfen und vorbereiten.
  • Holen Sie rechtliche Unterstützung frühzeitig – viele Kündigungen sind anfechtbar und können abgewendet werden.
  • Ihr Recht auf Schutz gilt unabhängig von der Länge Ihrer Erkrankung – lassen Sie sich nicht einschüchtern!

 

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(Alle Angaben basieren auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und Literatur zur krankheitsbedingten Kündigung im Oktober 2025.)


fth | 03. Nov 2025 | Zu Recht !!




 

 

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