Krankheitsbedingte Kündigung: Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Einleitung: Ihr Recht im Krankheitsfall – Klarheit und Sicherheit
Viele
Menschen fragen sich: Kann ich meinen Job verlieren, nur weil ich krank bin?
Die Realität zeigt, dass krankheitsbedingte Kündigungen im deutschen
Arbeitsrecht ein Dauerthema sind – und oft Unsicherheit auslösen. In diesem
Beitrag erfahren Sie einfach und klar, wann und unter welchen
Bedingungen eine krankheitsbedingte Kündigung möglich ist.
Was ist
eine krankheitsbedingte Kündigung?
Definition,
Voraussetzungen und Bedeutung für Betroffene
Krankheitsbedingte
Kündigung heißt vereinfacht: Der Arbeitgeber beendet das Arbeitsverhältnis,
weil der Arbeitnehmer durch Krankheit seine Arbeit dauerhaft oder immer wieder
nicht erfüllen kann. Wichtig ist: Nicht die Krankheit selbst ist der
Kündigungsgrund, sondern die Tatsache, dass die vertraglich geschuldete
Leistung über längere Zeit (oder immer wieder) nicht erbracht werden kann.
Wichtige
Begriffserklärung:
- Personenbedingte
Kündigung:
Kündigung wegen Gründe in der Person des Arbeitnehmers – dazu zählt die
Krankheitsbedingte Kündigung.
- Negative
Gesundheitsprognose:
Es sieht so aus, als wäre der Arbeitnehmer auch in Zukunft häufig oder
lange krank.
- Betriebliche
Beeinträchtigung:
Die häufigen oder langen Fehlzeiten stören den Arbeitsfluss und
verursachen Kosten oder Organisationsprobleme.
Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung überhaupt möglich? Die vier rechtlichen Prüfungsstufen
Damit eine
solche Kündigung wirklich gerechtfertigt ist, müssen strenge Bedingungen
erfüllt sein. Gerichte prüfen dabei immer diese Punkte:
- Negative
Gesundheitsprognose:
Wahrscheinlich wird der Arbeitnehmer weiterhin oft oder lange ausfallen.
- Erhebliche
Beeinträchtigung betrieblicher Interessen: Die Fehlzeiten verursachen echte
Probleme für den Betrieb (Arbeitsablauf, Kosten, Belastung der Kollegen).
- Fehlende
Alternativen: Es
gibt keine zumutbare Möglichkeit, den Arbeitnehmer anders einzusetzen oder
die Arbeit anders zu organisieren.
- Interessenabwägung: Die persönliche Situation des
Arbeitnehmers wird einbezogen – wie lange das Arbeitsverhältnis gedauert
hat, ob Unterhaltspflichten bestehen, wie schwer die Folgen der Kündigung
sind.
Nur wenn
alle Stufen erfüllt sind und kein milderes Mittel möglich ist, darf der
Arbeitgeber kündigen.
Wie muss eine krankheitsbedingte Kündigung vorbereitet werden? Schutz und Pflichten: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Unternehmen
sind verpflichtet, vor der Kündigung ein betriebliches Eingliederungsmanagement
(BEM) durchzuführen. Hierbei wird geprüft, ob und wie der Arbeitsplatz
angepasst werden kann, um den Arbeitnehmer zu halten. Fehlt ein ordnungsgemäßes
(und abgeschlossenes!) BEM, ist die Kündigung selten wirksam und kann vor
Gericht scheitern.
Beispiel
aus der Praxis:
- Sie
fehlen durch Krankheit über sechs Wochen im Jahr – Ihr Chef muss mit Ihnen
ein Gespräch führen und gemeinsam nach Lösungen suchen (Veränderung der
Aufgaben, technische Hilfsmittel, flexible Arbeitszeiten etc.).
- Erst
wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind und keine Lösung gefunden wird,
kommt eine Kündigung überhaupt infrage.
Die Rolle
der Gerichte: Warum der Kündigungsschutz wirkt | Höchste Anforderungen an
Arbeitgeber
Arbeitsgerichte
prüfen schon recht streng, ob alle Voraussetzungen eingehalten wurden. Die
Anforderungen an Beweise und Dokumentation sind hoch. Arbeitgeber haben meist
die Pflicht, im Detail nachzuweisen, warum gerade in Ihrem Fall eine Kündigung
gerechtfertigt ist. Das macht die krankheitsbedingte Kündigung für Arbeitgeber
zum „juristischen Minenfeld“.
Häufige
Fragen und klare Antworten
1.
Muss
ich ständig Angst vor einer Kündigung haben, wenn ich krank werde?
Nein. Einzelne oder gelegentliche
Krankheitsfälle sind kein Kündigungsgrund. Es muss eine „negative Prognose“
bestehen – also die Annahme, dass Sie auch künftig nicht regelmäßig arbeiten
können.
2.
Was
bedeutet das Betriebliche Eingliederungsmanagement für mich?
Ihr Arbeitgeber muss Sie frühzeitig
nach Wegen unterstützen, wieder dauerhaft arbeiten zu können. Erst wenn das
erfolglos bleibt, kann eine Kündigung geprüft werden.
3.
Was
kann ich tun, wenn ich eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten habe?
Lassen Sie die Kündigung sofort
arbeitsrechtlich prüfen! Viele Kündigungen sind unwirksam, weil juristische
Fehler bei der Prognose, der Interessenabwägung oder dem betrieblichen
Eingliederungsmanagement gemacht wurden. Nur eine fachkundige Prüfung Ihres
Einzelfalls schützt Ihre Rechte.
4. Was bedeutet „personenbedingte
Kündigung“ im Unterschied zu „verhaltensbedingte Kündigung“?
Bei einer personenbedingten Kündigung
(z.B. durch Krankheit) will der Arbeitnehmer arbeiten, kann es
aber nicht. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung kann der
Arbeitnehmer arbeiten, will aber nicht.
5. Kann eine Krankheit als solche zum
Verlust des jobs führen?
Nein. Nicht die Krankheit selbst,
sondern deren Folgen für die Arbeit zählen. Nur wenn Ihre Arbeit aus Sicht des
Berufsbildes gar nicht mehr zumutbar erledigt werden kann, ist eine Kündigung
möglich.
Praktische
Handlungsoptionen für Betroffene
- Sichern
Sie sich rechtzeitig arbeitsrechtliche Beratung, wenn Sie merken, dass
Ihre Krankheit zu längeren Ausfällen führt.
- Dokumentieren
Sie Ihre Gespräche, Atteste und das Angebot des betrieblichen
Eingliederungsmanagements.
- Melden Sie sich sofort, wenn Sie
eine Kündigung erhalten. Fristen zur Klage (3 Wochen) laufen sehr schnell
ab.
Zusammenfassung:
Was Sie mitnehmen sollten
- Eine
krankheitsbedingte Kündigung ist nur bei sehr strengen Voraussetzungen
möglich.
- Vor
jeder Kündigung muss Ihr Arbeitgeber Alternativen ernsthaft prüfen und
vorbereiten.
- Holen Sie rechtliche
Unterstützung frühzeitig – viele Kündigungen sind anfechtbar und können
abgewendet werden.
- Ihr
Recht auf Schutz gilt unabhängig von der Länge Ihrer Erkrankung – lassen
Sie sich nicht einschüchtern!
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Fragen wegen einer Kündigung?
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Ludwigsfelde oder melden Sie sich per E-Mail oder WhatsApp.
(Alle Angaben basieren auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und
Literatur zur krankheitsbedingten Kündigung im Oktober 2025.)
fth | 03. Nov 2025 | Zu Recht !!
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