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Rein in die Kartoffeln - raus aus den Kartoffeln! ODER Neues für Altanschließer

Die Brandenburgischen „Altanschließer“ können ihre Beiträge an die Trinkwasserversorgung nicht von den kommunalen Zweckverbänden zurückfordern. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: III ZR 93/18 vom 27.06.2019). Ein Ehepaar aus Brandenburg hat geklagt, dessen Grundstück bereits vor dem 1.1.2000 an die kommunale Trinkwasserversorgung angeschlossen war. Zu klären war die Frage, ob kommunale Zweckverbände wegen des (nach dem Einigungsvertrag weiter geltenden) DDR-Staatshaftungsgesetzes ihre Anschlussbeiträge für Wasser- und Abwasseranschlüsse zurückzahlen müssen. Nach längeren (rechtlichen) Auseinandersetzungen war vor der Neufassung des Brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes die Zweckverbände davon ausgegangen, dass die Beitragspflichten verjährt seien. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied 2007 (Az. 9 B 44/06 und 45/06), dass die Beitragserhebung wieder möglich ist, nachdem der Brandenburgische Landtag zu vor mit Wirkung am 1. Februar 2...

Arbeitsrecht - Unwirksamkeit einer üblichen Vertragsklausel in Arbeitsverträgen

Eine sog. Verfallsklausel, wie sie sich in sehr vielen Arbeitsverträgen finden lässt, ist nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes unwirksam. Denn mit Urteil vom 18.09.2018 – 9 AZR 162/18 – hat das Gericht alle bisher üblichen Verfallsklauseln in Arbeitsverträgen für unwirksam befunden, die nicht explizit eine Einschränkung enthalten, die den Verfall des Mindestlohns betreffen. Der Anspruch auf Mindestlohn verfällt nämlich nie, auch nicht per Vertrag! Verfallsklauseln in Arbeitsverträgen müssen also dringend überarbeitet werden. Vor allem Arbeitgeber sollten sich informieren. Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.

Bankengebühren

Zwei Landgerichte erklären Bankgebühren für die vorzeitige Ablöse eines Baukredits für unzulässig. Zwar darf die Bank die sog. Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Ablösung berechnen. Zwei Banken berechneten ihren Kunden aber zusätzlich eine Gebühr für die Berechnung der Gebühr. Die Münchener Hypothekenbank 200 Euro und die Kreissparkasse Steinfurt 125 Euro. Beides untersagten nun die Landgerichte in Dortmund (AZ 25 O 311/17 und München (AZ 35 O 13599/17).

Zeugenpflicht

Gesetzesänderung von 2017, die noch immer vielen (auch Polizisten) unbekannt ist: Zeugen sind seither verpflichtet, auf Ladung der Polizei zu erscheinen und auszusagen, aber nur dann, wenn der Ladung ein "Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt". Aber: Auch jedem Zeugen steht das Recht zu, einen Anwalt als Beistand beizuziehen (§ 68b StPO). Dem nicht erscheinenden oder aussageunwilligen Zeugen, bleibt keine andere Wahl, als sich schnellstmöglich um einen Anwalt als Zeugenbeistand zu bemühen und notfalls das Risiko eines Ordnungsgeldes einzugehen. Dieses Ordnungsgeld kann die Staatsanwaltschaft verhängen (nicht jedoch Ordnungshaft); dagegen lässt sich dann erst mal gerichtliche Entscheidung beantragen (und dadurch eventuell ausreichend Zeit gewinnen, um den Anwalt einzuschalten). Im Zweifel: Anwalt des Vertrauens anrufen ! Sofort. Übrigens: Die Unterscheidung zwischen (erstmal nur) Zeugen und (schon) Beschuldigten, ist nicht so einfach, wie viele denke...

Vorsicht bei Antrag auf einen Erbschein

Wer einen Erbschein beantragt, nimmt damit die Erbschaft an. Eine spätere Ausschlagung ist dann nicht mehr möglich. Man sollte sich also tunlichst überlegen, ob an der Erbschaft (auch) Schulden „hängen“, also ob das Erbe nicht sogar überschuldet ist. Übrigens: Für die Beantragung eines Erbscheins gibt es keine Fristen. Längst aber nicht immer wird ein Erbschein überhaupt benötigt. Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.

Wirksamkeit von Schadenspauschalierungen

In vielen Verträgen gibt es  Schadenspauschalierungen in den AGB`s (zB auch bei Reisebuchungen). Schadenspauschalierungen sind nur dann wirksam, wenn sie sich einerseits den typischerweise auftretenden Schaden orientieren und andererseits dem Vertragspartner ausdrücklich der Nachweis eines geringeren Schaden eröffnet wird; § 309 Nr. 5 BGB Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.