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Arbeitsrecht - Unwirksamkeit einer üblichen Vertragsklausel in Arbeitsverträgen


Eine sog. Verfallsklausel, wie sie sich in sehr vielen Arbeitsverträgen finden lässt, ist nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes unwirksam. Denn mit Urteil vom 18.09.2018 – 9 AZR 162/18 – hat das Gericht alle bisher üblichen Verfallsklauseln in Arbeitsverträgen für unwirksam befunden, die nicht explizit eine Einschränkung enthalten, die den Verfall des Mindestlohns betreffen. Der Anspruch auf Mindestlohn verfällt nämlich nie, auch nicht per Vertrag!



Verfallsklauseln in Arbeitsverträgen müssen also dringend überarbeitet werden.



Vor allem Arbeitgeber sollten sich informieren.



Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.




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