Wirksamkeit von Schadenspauschalierungen


In vielen Verträgen gibt es Schadenspauschalierungen in den AGB`s (zB auch bei Reisebuchungen).

Schadenspauschalierungen sind nur dann wirksam, wenn sie sich einerseits den typischerweise auftretenden Schaden orientieren und andererseits dem Vertragspartner ausdrücklich der Nachweis eines geringeren Schaden eröffnet wird; § 309 Nr. 5 BGB


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