Wirksamkeit von Schadenspauschalierungen
In vielen Verträgen gibt es Schadenspauschalierungen in den AGB`s (zB auch bei Reisebuchungen).
Schadenspauschalierungen sind nur dann wirksam, wenn sie sich einerseits den typischerweise auftretenden Schaden orientieren und andererseits dem Vertragspartner ausdrücklich der Nachweis eines geringeren Schaden eröffnet wird; § 309 Nr. 5 BGB
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