Vorsicht bei Antrag auf einen Erbschein


Wer einen Erbschein beantragt, nimmt damit die Erbschaft an. Eine spätere Ausschlagung ist dann nicht mehr möglich. Man sollte sich also tunlichst überlegen, ob an der Erbschaft (auch) Schulden „hängen“, also ob das Erbe nicht sogar überschuldet ist.

Übrigens: Für die Beantragung eines Erbscheins gibt es keine Fristen. Längst aber nicht immer wird ein Erbschein überhaupt benötigt.




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