Bankengebühren

Zwei Landgerichte erklären Bankgebühren für die vorzeitige Ablöse eines Baukredits für unzulässig. Zwar darf die Bank die sog. Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Ablösung berechnen. Zwei Banken berechneten ihren Kunden aber zusätzlich eine Gebühr für die Berechnung der Gebühr. Die Münchener Hypothekenbank 200 Euro und die Kreissparkasse Steinfurt 125 Euro.
Beides untersagten nun die Landgerichte in Dortmund (AZ 25 O 311/17 und München (AZ 35 O 13599/17).




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